Frage an Mechthild Dyckmans von Martin K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
in Klosterlechfeld wurde ein 29-Jähriger, der schwer psychisch krank ist und zudem wegen einer Nierenerkrankung keinen Alkohol konsumieren darf, wegen 0,3 Gramm Marihuana zu einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt.
[Die Polizei war fündig geworden, als sie die Wohnung der Mutter durchsucht hatte.]
Das BVerfG hat bereits vor fast 20 Jahren festgestellt, es müsse eine straffreie bundeseinheitliche kleine Menge geben.
Warum ignorieren amtierende Politiker dieses Urteil?
Wann werden Sie das verändern? Haben Sie überhaupt vor dieses Problem anzugehen?
Sie sagen: „Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt.“
Finden Sie, dass hier bei diesem Vorgehen gegen den 29-Jährigen der Mensch im Mittelpunkt steht?
MfG
Sehr geehrter Herr Kuhl,
danke für Ihre Fragen vom 17. Februar 2013 und Ihr Interesse an der Drogen- und Suchtpolitik.
Mit dem Zitat "Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt" ist gemeint, dass der suchtkranke Mensch als individuelle Person und nicht seine Erkrankung im Fokus der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung steht.
Ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestellt wird oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Festlegung der Grenzwerte, bis zu denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden können, obliegt der Zuständigkeit der Länder. Dies ist eine bewusste Entscheidung des föderalen Systems. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung würde ich es sehr begrüßen, wenn die Länder sich auf eine bundeseinheitliche Einstellungspraxis einigen könnten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich zu gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans