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Mechthild Dyckmans
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Frage von Marc J. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Marc J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Zusätzlich zu den bereits gestellten Fragen in Zusammenhang mit der E-Zigarette und Nikotin meiner Vorschreiber würde mich folgendes Interessieren:

Meinem Verständnis nach geht es bei der zu findenden Regulierung der E-Zigarette um den Nichtraucherschutz. Eine nennenswerte Abgabe von Nikotin ist aber gemäß der von Ihnen zitierten Fraunhofer-Studie an passiv Anwesende nicht zu erwarten.

Um was also geht es, wenn Nikotin in diesem Zusammenhang angeführt wird? Der Nichtraucherschutz wird von diesem Thema jedenfalls nicht nennenswert berührt glaube ich.

Gruß,
Mac Jacobs

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jacobs,

danke für Ihre Frage vom 16. Februar 2013 und Ihr Interesse an der neuen Tabakproduktrichtlinie.
Die EU-Kommission möchte mit der Vorlage einer neuen EU-Tabakrichtlinie die Tabakproduktregulierung innerhalb der EU weiter harmonisieren, ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten und dabei ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz sicherstellen. Sie fragen nach der geplanten Mengenbegrenzung von Nikotin im Zusammenhang mit der E-Zigarette. Wird mit der E-Zigarette ein Nikotinliquid verdampft, wird dem Körper suchterzeugendes Nikotin zugeführt. Nikotin ist zudem ein Nervengift, dessen Konsum aus gesundheitlichen Gründen nicht befürwortet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans