Frage an Mechthild Dyckmans von Dr. rer. nat. Hans R. S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
die E-Zigarette enthält keinen Suchtstoff!
Nikotin wird seit Jahrzehnten in der Nikotinersatztherapie eingesetzt, es dient zum Entwöhnen von der Tabaksucht, wohlgemerkt nicht von einer "Nikotinsucht" die es nicht gibt.
Dass Nikotin alleine nicht süchtig macht können Sie auf den Beipackzetteln aller Nicorette-Produkte nachlesen. Die Dampfer verwenden genau das gleiche Nikotin wie die Pharmafirmen, denn es gibt nunmal nur die sehr gut erforschte Chemikalie Nikotin.
Nikotin wird NUR in Verbindung mit dem Chemikaliencocktail des Tabaks, insbesondere den MAO-Hemmern zum Suchtmittel. Diese sind jedoch in Liquids nicht enthalten.
Mir ist schon klar, dass das Ihrem Weltbild diametral entgegenläuft. Sie sind Drogenbeauftragte und jetzt soll das in Liquids enthaltene Nikotin keine Droge mehr sein? Doch, genau so ist es und das wird Ihnen jeder Hersteller von Entwöhnungsmitteln, Pflastern, Kaugummis und Inhalern bestätigen müssen. Genau das bestätigen unzählige Studien.
Daraus jetzt zu schliessen, dass Liquids Entwöhnungsmittel sind ist ebenfalls verkehrt. Bitte sehen Sie sich die mickerigen Erfolgsquoten der "Nikotinersatzprodukte" an. Diese erreichen 5-15% Erfolgsquote nach einem Jahr.
Nein, nikotinhaltige Liquids sind die bessere Alternative zur Zigarette, sie sind ein Genussmittel, das keiner Regulierung bedarf, schon gar nicht im Rahmen einer Tabakrichtlinie. Und Genussmittel gehören nicht in die Apotheke.
Frage:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Liquids aus dem Entwurf der Tabakrichtlinie entfernt werden?
Für eventuelle Rückfragen Ihrerseits, auf die ich hoffe, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. rer. nat. Hans R. Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Tabakabhängigkeit ist nach dem allgemeinen Stand des Wissens in erster Linie das darin enthaltene Nikotin verantwortlich. Viele Studien über das Suchtpotential von Nikotin bestätigen das. Sie können dies auch in dem Faktenblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums mit umfangreichen Quellenangaben nachlesen:
http://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/download/FzR_Nikotin.pdf
Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung begrüße ich alle Pläne der EU-Kommission, soweit sie zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes beitragen. Wird mit der E-Zigarette ein Nikotinliquid verdampft, wird dem Körper suchterzeugendes Nikotin zugeführt. Ich teile Ihrer Auffassung nicht, dass nikotinhaltige Liquide als Genussmittel anzusehen sind. Die Einbeziehung einzelner suchterzeugender Zusatzstoffe in die Novellierung der Tabakprodukterichtlinie ist aus meiner Sicht sinnvoll. Aus gesundheitlicher Sicht kann ich jeder Raucherin und jedem Raucher nur den völligen Rauchstopp empfehlen. Eine Aufgabe des Rauchens lohnt sich immer.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans