Portrait von Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Dyckmans zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Viktor Z. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Viktor Z. bezüglich Gesundheit

Frau Dyckmans,

ich besziehe mich auf diese Antwort von Ihnen: http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544--f365158.html#q365158

Sie haben meine Frage noch immer nicht beantwortet, dass Alkoholmissbrauch nicht bestraft wird ist mir durchaus bewusst, deshalb wollte ich auch wissen WARUM nicht?

In Ihren Antworten haben sie zur Genüge erläutert, dass Alkohol überwiegend so konsumiert werden würde, dass es zu keinen Rauschzuständen kommt und dies der Grund sei, warum Alkohol legal erhältlich ist.

Also WARUM ist es nicht nötig Alkoholmissbrauch strafrechtlich zu belangen, denn zweifelsohne entsteht durch Alkohlmissbrauch ein enormer gesundheitlicher und gesellschaftlicher Schaden!

Ich möchte einfach verstehen können warum man das Cannabisverbot mit gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen begründen kann, bei Alkohol diese beiden Auswirkungen keine Einschränkungen oder Maßnahmen erforderlich machen?

Die Möglichkeiten bestünden ja durchaus, man könnte zum Beispiel ab einem Promillewert von 0,5 ein Bußgeld von Hausnummer 50€ einheben, wegen schädlicher Auswirkung auf das Gesundheitssystem und die Gesellschaft.

Frau Dyckmans, dass es so ist, ist keine Antwort auf die Frage warum.

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zauner,

danke für Ihre erneute Anfrage vom 01. Februar 2013.

Die Bundesregierung sieht das Phänomen des missbräuchlichen Alkoholkonsums und der Alkoholabhängigkeit mit Sorge. Sie setzt in diesem Bereich auf verstärkte Prävention, Beratung und Behandlung, um missbräuchlichen Alkoholkonsum und Alkoholabhängigkeit, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen, zu reduzieren.

Die unterschiedliche strafrechtliche Behandlung zwischen dem Konsum von Alkohol und Cannabis ist durch die rechtliche Einschätzung begründet. Cannabis zählt zu den illegalen Drogen. Damit unterscheidet sich der Konsum von Cannabis vom Alkohol trinken. Alkohol hingegen ist keine "Droge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Auch diese Entscheidung hat der Gesetzgeber bewusst getroffen. Ebenso betrachten auch die Internationalen Suchtstoffkonventionen Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Strafrecht ist bei einem illegalen Mittel, auch wenn es missbräuchlich konsumiert wird, das letzte Mittel. Der Gesetzgeber sieht eine Notwendigkeit, hier strafrechtlich einzuschreiten, nicht.

Die Bundesregierung hält an der Strafbarkeit von Cannabis fest. Neben den internationalen Verpflichtungen, die Deutschland mit Unterzeichnung der Suchtstoffkonventionen eingegangen ist, ist auch entscheidend, dass Cannabis nach Auffassung der Bundesregierung keine harmlose Droge ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans