Frage an Mechthild Dyckmans von Christian M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
In ihrer Presseerklärung vom 19.12.2012 bezüglich der EU - Tabakrevision zeigen Sie sich erfreut über die europaweite Regulierung der NCPs.
Ich als Nutzer einer sogenannten E-Zigarette gehe hier mit ihnen konform hinsichtlich der Notwendigkeit einer Regulierung dieses recht jungen Marktes. Bis dato bestehen keine Regelungen hinsichtlich erlaubter Inhaltsstoffe, Verpackungsdeklarationen, etc.
Allerdings muss hier auch der Markt selbst einer Überprüfung unterzogen werden. Viele Händler von NCPs, die für den Gebrauch in einer E-Zigarette benutzt werden, haben eigene Richtlinien hinsichtlich der Abgabe ihrer Produkte aufgestellt. So werden zum Beispiel die nikotinhaltigen Flüssigkeiten mit Warnsymbolen versehen und in Flaschen verkauft, die kindersichere Verschlüsse haben. Desweiteren werden diese Produkte in der Regel nur an Konsumenten verkauft, die das 18te Lebensjahr vollendet haben. Hier ist also von Seiten der Händler eine Menge getan worden.
Die, in der Revision vorgeschlagenen, Maximalmengen für die Nikotinkonzentration in NCPs ist allerdings jenseits dessen, was einen Raucher dazu bringen könnte, seine benötigte benötigte Nikotindosis auf wesentlich weniger schädliche Art und Weise zu konsumieren.
Diese Begrenzung dient einzig und allein nur einem Zweck - dem Raucher den Umstieg auf andere Nikotinsubstitutionsprodukte so schwer wie möglich zu machen.
Außerdem ist Nikotin - nach meinen monatelangen Recherchen - nicht unbedingt DER Stoff, der Raucher süchtig bleiben lässt. In Zigaretten stecken nachweislich Chemikalien, die die chemische Struktur des Nikotins aufbrechen und somit seine Wirksamkeit vervielfachen. Außerdem finden sich auch immer wieder MAO Hemmer in Zigaretten, die laut jüngster wissenschaftlicher Erkenntnis erst das Suchtverhalten auslösen.
Warum ist in der neuen Tabakrevision kein Verbot von Ammoniumchlorid und MAO Hemmern zu finden?
Mt freundlichen Grüßen,
Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Januar 2013 und Ihr Interesse an der neuen Tabakproduktrichtlinie.
Ebenso wie Sie begrüße auch ich die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union. Sie ist ein Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes durch mehr Aufklärung über die Gefahren des Rauchens sowie zur Verhinderung des frühen Einstiegs in das Rauchen.
Die in der am 19.12. vergangenen Jahres von der Europäischen Kommission verabschiedeten Vorschläge zur Änderung der Tabakproduktrichtlinie sehen eine Maximalkonzentration bis 4 mg/ml (0,4%) Nikotin für frei verkäufiche E-Zigaretten vor. Der von der Kommission angenommene Richtlinienvorschlag wird dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Verabschiedung vorgelegt. Von der Bundesregierung werden die Regelungen aktuell geprüft, beraten und anschließend in den Ratsarbeitsgruppen der Europäischen Union abgestimmt.
Ein Vergleich der unterschiedlichen gesundheitlichen Gefahren zwischen einzelnen Suchtsubstanzen, wie dem Rauchen von Tabakprodukten oder dem Verdampfen der E-Zigarette, ist aus suchtpolitischer Sicht wenig zielführend. Wird mit der E-Zigarette ein Nikotinliquid verdampft, wird dem Körper suchterzeugendes Nikotin zugeführt. Aus gesundheitlicher Sicht kann ich jeder Raucherin und jedem Raucher nur den völligen Rauchstopp empfehlen.
Die Verordnung über Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung)regelt in Deutschland die näheren Umstände, unter denen Tabak in Umlauf gebracht werden darf und listet die Zusatzstoffe auf, die bei der Produktion von Tabakerzeugnissen zugeführt werden dürfen. Ammoniumverbindungen - wie das von Ihnen aufgeführte Ammoniumchlorid - sind nur für Schnupftabak und Kautabak zugelassen, jedoch nicht für Tabak zum Rauchen. MAO-Hemmer sind gänzlich verboten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ggf. die Studien, auf die Sie sich beziehen, zukommen lassen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans