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Mechthild Dyckmans
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Frage von Tino W. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Tino W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Über eine Erklärung zu den folgenden Aspekten des deutschen Betäubungsmittelrechts würde ich mich sehr freuen. Eine erste Anfrage blieb leider bisher unbeantwortet.

1. Ich bin im Internet eine Abschrift des BtmG gestossen. Bei dessen Durchsicht fiel mir §29, Absatz 1,12 auf:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind"

Halten Sie diese Einschränkung der Grundrechte, insbesondere der Meinung- und Pressefreiheit, für vertretbar? Von Bob Dylan bis William S. Burroughs fallen mir da eine ganze Reihe Musiker und Schriftsteller ein, die bei Durchsetzung dieses Paragraphen eigentlich mit einer Verurteilung hätten rechnen müssten. Wieso werden und wurden in diesen Fällen keine Verfahren eingeleitet?

2. Nach meinem Verständnis vertritt Deutschland international eine evidenzbasierte, auf Schadensminderung ausgerichtete Drogenpolitik. Als Beispiel wird z.B. auf die Straffreiheit beim Besitz geringer Mengen hierzulande verwiesen. Diese ist aber bewusst als bloße Möglichkeit und ohne Angabe irgendwelcher Orientierungswerte im Gesetz formuliert.

Je nachdem wird in manchen Bundesländern in der Praxis dann auch so verfahren, dass eine Einstellung des Verfahrens bei Wiederholungstätern nicht möglich ist.[1] Damit sind also gerade Suchtkranke die i.A. regelmässig auffällig werden von der Straffreiheit beim Besitz geringer Mengen ausgenommen. Erst vor kurzem laß ich von einem Fall in dem ein langjährig Suchtkranker für den Besitz von 200mg Heroin zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ist diese Praxis Ihrer Meinung nach zweckmäßig und deckt sie sich mit den Zielen der Bundesregierung?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Tino Walser

[1] http://www.drug-infopool.de/gesetz/baden-wurttemberg.html

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Walser,

bezüglich Ihrer Anfrage vom 13. Januar 2013 möchte ich auf
meine Antwort an Sie vom 25. Januar 2013 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans