Frage an Mechthild Dyckmans von Frank N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
ich habe den Final Report der DRUID - Studie durchgelesen ( http://www.druid-project.eu/cln_031/nn_1109574/Druid/EN/Dissemination/downloads__and__links/Final__Report,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Final_Report.pdf ).
Besonderes Augenmerk habe ich hierbei auf die Ergebnisse in Bezug auf Cannabis/THC gelegt, da ich selbst schon zu einer MPU gezwungen wurde nachdem ich 2 Tage nach dem letzten Konsum von Cannabis von der Polizei kontrolliert wurde und ein THC - Gehalt von 1,4ng/ml im Blut nachgewiesen wurde.
Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, hatte ich nach 2 Tagen keinerlei berauschende Wirkung mehr an mir feststellen können.
Im Abschlussbericht des DRUID - Berichts können Sie aber nun auf Seite 90 in den Vorschlägen zur gesetzlichen Regulierung der Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung des drogenbeeinflussten Autofahrens zusammenfassend lesen, dass basierend auf den wissenschaftlichen Ergebnissen eine gleichzusetzende Risikoschwelle von 0,5‰ Alkohol für THC bei 3,8 ng/ml liegt und dahingehend angepasst werden könnte.
Nun frage ich Sie:
Wollen Sie sich an die Empfehlungen, der von unseren Steuergeldern finanzierten Studie, halten oder war das nur rausgeschmissenes Geld?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Neuhaus
Sehr geehrter Herr Neuhaus,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Januar 2013.
Die Ergebnisse des EU-Projekts DRUID - die bislang größte Erhebung zur Ermittlung des Unfallrisikos unter psychoaktivem Substanzeinfluss - sind mir bekannt.
Die Bundesregierung hatte sich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 17/9868) bereits geäußert. Bei Interesse können Sie die Antwort hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709868.pdf
Im Rahmen der Expertenanhörung im Bundestag wurde darauf hingewiesen, dass die Grenzwertkommission des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Thematik THC-Grenzwerte beraten wird. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans