Frage an Mechthild Dyckmans von Michael D. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
leider kann ich es mir nicht mehr verkneifen, Sie heute einmal direkt zu fragen:
Haben Sie sich persönlich schon einmal mit dem Thema gewerbliches Automatenspiel beschäftigt oder verlassen Sie sich ausschliesslich auf sog. Studien?
Wie viele Spielhallen, die nach Ihren Verlautbarungen so gefährlich für unsere Jugend sind, haben Sie selbst persönlich besucht bzw. besuchen Sie regelmässig um sich zu informieren?
Wie viele spielsüchtige (vor allem) Jugendliche haben Sie selbst schon an Spielautomaten in Gaststätten oder Spielhallen spielen sehen?
Kennen Sie die Funktion bzw. die Spielabläufe der gewerblich aufgestellten Spielautomaten aus eigener Erfahrung?
Kennen Sie die Unterschiede zwischen den Spielautomaten im gewerblichen und denen im staatlichen Kasino?
Warum sind gewerbliche Spielangebote um so viel schlimmer als die von staatlichen Veranstaltern angebotenen?
Warum dürfen staatlich konzessionierte Spielanbieter mit Postwurfsendungen, im Supermarktradio, mit grossflächigen Plakaten und Unmengen von Postern und Flyern in Gaststätten, beim Friseur, in der Tankstelle, im Supermarkt, oder den vielen anderen Orten an denen sich regelmässig Kinder und Jugendliche aufhalten bzw. zu denen diese Zugang haben, werben?
Warum darf ein staatlich konzessioniertes Spielangebot als Rentenersatz bzw. Ergänzung zur staatlichen Rente werben?
Warum wird nicht auch über ein Verbot von Discotheken, Kiosken, Bahnhofsgastronomie bzw.-einzelhandel, Kneipen und sonstigen Einrichtungen beraten, in denen sich Jugendliche, meist ohne grosse Hindernisse, mit Alkohohl und Zigaretten (wenn nicht schlimmerem Rauchwerk) versorgen um sich ins Koma zu trinken oder zu rauchen?
Viele weitere Fragen fallen mir ein, leider ist der Platz hier begrenzt und ich möchte Sie auch nicht unnötig nerven.
Gespannt erwarte ich Ihre Antworten auf meine Fragen und bedanke mich im Vorraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2013
Michael Dopf
Sehr geehrter Herr Dopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bitte, meine späte Antwort zu entschuldigen.
Es ist richtig, dass ich mich sehr für einen effektiveren Spieler- und Jugendschutz im Glücksspielbereich engagiere. Glücksspielsucht ist eine ernste Suchterkrankung, die für die Betroffenen und ihre Familien eine große psychische Belastung bedeutet und sie häufig in den wirtschaftlichen Ruin treibt. Wir brauchen mehr Aufklärung über die Suchtgefahren von Glücksspielen, aber auch gesetzliche Regelungen, wo sie notwendig sind.
Das Suchtpotential des gewerblichen Automatenspiels ist hoch. Deshalb ist es aus Kohärenzgründen notwendig, die Jugend- und Spielerschutzregelungen beim gewerblichen Automatenspiel den entsprechenden Regelungen, die für das staatliche Automatenspiel in Spielbanken gelten, anzugleichen. Hier hat der Bund im Gegensatz zum staatlichen Automatenspiel in der Spielbank, das Ländersache ist, eine (eingeschränkte) Regelungskompetenz, weshalb sich meine von Ihnen erwähnten Aussagen lediglich auf das gewerbliche Automatenspiel beziehen.
Die entsprechenden Regelungen in der Nationalen Strategie der Bundesregierung zur Drogen- und Suchtpolitik wurden bzw. werden derzeit im Rahmen der Änderung der Gewerbeordnung und der Novellierung der Spielverordnung umgesetzt. Angesichts des hohen Suchtrisikos von Geldspielautomaten und des dort nur sehr unzureichend eingehaltenen Jugendschutzes, habe ich mich für eine drastische Reduzierung der Automaten in Gaststätten eingesetzt. Künftig soll dort nur noch ein Geldspielautomat erlaubt sein.
Neben der geplanten Novellierung der Spielverordnung, der Änderung der Gewerbeordnung und den Regelungen im Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag enthalten auch die Ländergesetze zu Spielhallen wichtige Regelungen. Zu diesem Regelwerk gehören technische Maßnahmen an den Geräten wie Spielunterbrechungen, Mindestgewinn- und verlustgrenzen, Wegfall der Mehrfachkonzessionen, Schließzeiten, Einführung von Spielersperren (in einzelnen Bundesländern), die erwähnte Reduzierung der Anzahl der Automaten in Gaststätten, Einführung einer vorerst personenungebundenen, künftig auch einer personengebundenen Spielerkarte, Erhöhung der Bußgelder beim Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben sowie die Einführung von Sozialkonzepten für die Betreiber von Spielhallen.
Aufklärung über die Suchtgefahren von Glücksspielen ist neben gesetzlichen Regulierungen sehr wichtig. Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder die Maßnahmen der Suchtpräventionsfachstellen der Länder und anderer kommunaler Initiativen haben dazu beigetragen, dass die breite Öffentlichkeit dieses Thema aufmerksamer wahrnimmt. Inzwischen wird pathologisches Glücksspiel als ein gesellschaftliches Problem angesehen.
Meinen Wissensstand zur Problematik des Pathologischen Glücksspiels habe ich nicht nur durch die ausführliche Lektüre von Studien, Feldstudien sowie Berichten erlangt, sondern auch durch Besuche von Spielhallen, Gaststätten mit Geldspielautomaten, Beratungsstellen für pathologische Spieler und nicht zuletzt duch Gespräche mit Betroffenen und deren Angehörigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans