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Mechthild Dyckmans
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Frage von Junias O. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Junias O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mit diesem Schreiben möchte ich ihnen eine Frage zum Thema Drogen- und Suchtpolitik zukommen lassen.

Bei dem Besuch der Website http://drogenbeauftragte.de/ gab mir das Zitat „Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt.“ zu denken.
Meiner Meinung nach steht der Mensch, wenn wir unsere aktuelle Lage betrachten, nicht in der geringsten Weise im Mittelpunkt.
Das BtmG sieht vor, Menschen in härtester Weise zu bestrafen. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob diese Menschen jahrelang Steuerzahler waren, eine gesunde Familie und eine gut bezahlte Arbeit haben, und nun ihre Existenz verlieren, nur, weil sie sich für ein anderes "Genussmittel" neben Alkohol oder Tabak entschieden haben.
Aus diesen strafrechtlichen Konsequenzen, welche natürlich für Alkohol- und Tabakkonsumenten nicht gelten, folgen meistens der Entzug des Führerscheins, ein schlechtes soziales "Image" und vielleicht auch der Verlust des Arbeitsplatzes.
Natürlich wurden Mittel wie z.B. die "geringe Menge" oder der THC-Grenzwert für PKW-Fahrer eingeführt, welche aber weder einen großen Nutzen haben, noch effizient eingreifen. Viel eher tragen sie zur Diskriminierung von Cannabiskonsumenten bei und verharmlosen noch viel mehr den Konsum, da der Staat nicht vorsieht, seine Bürger auf einem so wichtigen Bereich richtig und kompetent zu informieren.
Nun frage ich sie, worin findet sich hier der Mensch im Mittelpunkt wieder, und wie kann ihrer Meinung nach eine Drogen- und Suchtpolitik wirksam Menschen schützen, wenn sie sowieso als einziges, in ihren Augen, wirksames Mittel die Strafverfolgung anwendet, und Verbesserungsvorschläge schon im vorhinein ablehnt?

Hochachtungsvoll Junias Omollo

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Omollo,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Drogen- und Suchtpolitik.

Mit dem Zitat "Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt" ist gemeint, dass der suchtkranke Mensch als Person und nicht seine Erkrankung im Fokus der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung steht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Prävention, Therapie und Hilfe zum Ausstieg. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität ist ein Teil der Drogen- und Suchtpolitik.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor Gefahren zu schützen, die von Betäubungsmitteln ausgehen. Außerdem gilt es, die Bevölkerung - insbesondere auch Jugendliche - vor der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren.

Cannabis zählt zu den illegalen Drogen. Damit unterscheidet sich der Konsum von Cannabis vom Alkohol trinken und Rauchen. Dies hat das Bundesverfassungsgesetz in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 09. März 1994 (Az: BVerfG, 2 BvL 43/92) ausdrücklich festgestellt und aus diesem Grund die Rechtmäßigkeit des Cannabisverbotes bekräftigt. Die Risiken des Cannabiskonsums werden von vielen unterschätzt. Neuere Studien belegen, dass die regelmäßige Einnahme Beeinträchtigungen nach sich zieht. Daher sieht die Bundesregierung es als erforderlich an, den Besitz bzw. Handel, Anbau und Einfuhr von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln (§ 29 Absatz 1 Betäubungsmittelgesetz) zu bestrafen. Durch die präventive Wirkung der Strafdrohung wird die Verfügbarkeit und Verbreitung der Substanz eingeschränkt. Die Strafbemessung ist jeweils eine Einzelfallentscheidung und erfolgt im Ermessen des jeweiligen Gerichtes. Dabei werden die Lebensumstände der zu bestrafenden Person selbstverständlich berücksichtigt. Durch die präventive Wirkung der Strafdrohung wird die Verfügbarkeit und Verbreitung der Substanz eingeschränkt. Damit dient das Verbot dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen.

Mit dem Ziel, den Konsumenten zu entkriminalisieren, hat der Gesetzgeber mit dem §31a BtMG die Möglichkeit geschaffen, bei "geringen Mengen" unter bestimmten Umständen das Verfahren einzustellen. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich von dem Nutzen dieses Instruments überzeugt.

Der Staat unternimmt darüber hinaus noch sehr viel mehr, um den Menschen in den Mittelpunkt seiner Drogen- und Suchtpolitik zu rücken: Prävention und Beratung sowie Behandlung von Suchtkranken sind dabei wichtige Themen, für deren Weiterentwicklung ich mich persönlich einsetze. Weitere Details können Sie der "Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik" entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans