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Mechthild Dyckmans
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Frage von Frank R. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Frank R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

seit längerer Zeit ist Ihnen der Zustand der starken Unterversorgung der Conterganopfer bekannt. Auch die Presse hat ausgiebig darüber berichtet.

Meine Fragen:
- Wann erhalten die Opfer endlich die Entschädigung und Entschuldigung die ihnen zusteht?
- Wann erhalten die Opfer endlich eine Conterganrente nach europäischem Standard (in England gibt es z.B. die dreifache Rente)?
- Wann erhalten die Opfer endlich Hilfe bei Umbauten?
- Wann erhalten die Opfer endlich den Ausgleich dafür, dass sie nicht oder nur teilweise in die Rentenkasse einzahlen konnten, da sie nicht oder nur wenige Jahre arbeiten konnten?
- Wann erhalten die Opfer endlich die Assistenz die sie benötigen?
- Und wann beleuchtet die Politik endlich die Hintergründe des Conterganverbrechens?

Und am Schluss noch eine Frage zu dem Forschungsprojekt bezüglich der „Bedarfe“ der Geschädigten:
Im Januar soll zu diesem Thema eine Sitzung im Bundestag stattfinden bei der wohl einige Entscheidungen fallen könnten. Ist diese Sitzung öffentlich? Dürfen hier alle Geschädigten kommen? Und darf sich hier auch jeder dazu äußern? Oder nur wieder ausgewählte Betroffene?

Für die Beantwortung meiner zahlreichen Fragen wäre ich ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Rawiel

P.S.
Die Linken und Grünen zeigen hier bereits einen deutlichen Einsatz für unsere Belange.
Wo bleibt hier das ehrliche Engagement der FDP?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Rawiel,

vielen Dank für Ihre Frage.
Am 22. Januar 2009 hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP zur “Sicherstellung einer angemessenen und zukunftsorientierten Unterstützung der contergangeschädigten Menschen” beschlossen (BT-Drucksache 16/11223). Dieser enthielt auch den Auftrag, die Lebenssituation der Betroffenen wissenschaftlich zu untersuchen und darzulegen, welche politischen Handlungsmöglichkeiten ergriffen werden müssen, um die Situation der Geschädigten zu verbessern. Problem war, dass es keine verlässliche Datenlage gab, aufgrund derer weitergehende zielgenaue Hilfen bereitgestellt werden konnten.

Mit dieser Untersuchung wurde das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg unter Federführung von Prof. Andreas Kruse beauftragt. Am 27. Juni 2012 stellte Prof. Kruse im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages die 13 Handlungsempfehlungen der Untersuchung als Zwischenbericht vor.

Der endgültige Abschlussbericht wird zum Jahresende 2012 vorliegen. Das zuständige Familienministerium prüft zurzeit die Empfehlungen und wird nach der Vorlage des Endberichts entscheiden, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Sie können an dem gemeinsamen oben genannten Antrag der drei Fraktionen erkennen, dass die überwiegende Mehrheit des Parlamentes über die Parteigrenzen hinweg ein gemeinsames Vorgehen wünscht. Bündnis 90/Die Grünen hatten sich leider am Ende der Verhandlung - ohne Streit innerhalb des Teilnehmerkreises - entschieden, den Antrag nicht gemeinsam mit den anderen Fraktionen ins Parlament einzubringen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das schwere Schicksal der Contergangeschädigten vielen Parlamentarier sehr nahe geht und der Wille zu Verbesserungen zu gelangen, ungewöhnlich hoch ist. In den Koalitionsfraktionen herrscht bei den Fachpolitikern Einigkeit darüber, dass weitere Verbesserungen bei den Contergangeschädigten dringend notwendig sind.

Der Endbericht wird zum Jahresende von Prof. Kruse dem zuständigen Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Dieses hat mitgeteilt, den Bericht in der zweiten Januarwoche zu veröffentlichen. Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend hat daraufhin am 12. Dezember 2012 beschlossen, diesen Bericht in einer Sachverständigenanhörung am 01. Februar 2013 zu erörtern. Zu dieser Anhörung wurden bereits zehn Sachverständige geladen. Zu den Sachverständigen gehören zahlreiche Contergangeschädigte von den Betroffenenverbänden, die Stiftungsvorsitzende, Frau Antje Blumenthal, der Verfasser des Berichtes, Prof. Andreas Kruse sowie der auf Conterganschäden spezialisierte Mediziner, Dr. Jürgen Graf. Die Anhörung wird öffentlich stattfinden, d. h. alle Interessierten sind herzlich als Zuhörer willkommen. Ich möchte zur Erläuterung noch anfügen, dass in einer Anhörung nie Entscheidungen getroffen werden, sondern eine Anhörung dazu dient, eine Entscheidung vorzubereiten. Die Parlamentarier machen sich mit dem Sachverhalt näher vertraut und geben den Sachverständigen die Möglichkeit des Gehörs. Es ist somit eine öffentliche Arbeitssitzung der Parlamentarier.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans