Portrait von Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Dyckmans zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Fabian P. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Fabian P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dykmans,

können Sie kurz erklären, warum Sie gegen eine Offenlegung der Nebeneinkünfte für Abgeordnete sind? Ich muss meinen Arbeitgeber infromieren, wenn ich eine Nebentätigkeit aufnehme. Wer ist Ihr Arbeitgeber?

M.f.G.

F. Pötter

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pötter,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. November 2012.

Abgeordnete müssen auch heute bereits die Nebeneinkünfte offenlegen. Die Regierungskoalition hat die Stufenregelung zur Angabe der Höhe der Nebeneinkünfte jetzt auf zehn Stufen erweitert. Gleich bleiben die ersten beiden Stufen, in denen Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro und von 3.500 bis 7.000 Euro angegeben werden. Dann folgen, neu, Einkünfte bis 15.000, 30.000, 50.000, 75.000, 100.000, 150.000, 250.000 und über 250.000 Euro.
Zugleich gilt: Abgeordnete, die als Selbständige oder Freiberufler einem Beruf nachgehen, müssen sich auch weiterhin darauf verlassen können, dass ihre berufliche Existenzgrundlage geschützt wird. Sonst ist für sie die Annahme eines Mandats nahezu ausgeschlossen. Im Bundestag würden andernfalls vor allem Beamte, Lehrer, Verbandsfunktionäre oder Gewerkschafter zu finden sein, die nach dem Ausscheiden aus dem Parlament problemlos in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren können. Selbständige, Handwerker, Mittelständler und Vertreter freier Berufe würden fehlen. Diese Berufsgruppen hätten damit im Bundestag keine Stimme mehr. Wer kann das wollen?

Die durchschnittliche Verweildauer eines Abgeordneten im Bundestag beträgt acht bis neun Jahre. Wer als Schreinermeister ein Mandat annimmt, muss seinen Betrieb weiter führen können. Er kann seine Schreinerei nicht für acht, neun Jahre wegen Mandatsübernahme schließen. Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater wiederum müssen ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung nachkommen können. Es wäre fatal, mit einer gut gemeinten, aber schlecht gemachten Transparenzregelung Selbständige zu bestrafen und diejenigen, die in einen sicheren Hafen zurückkehren können, zu bevorzugen. Deshalb ist es entscheidend, dass durch die neue Regelung beides gelingt: Mehr Transparenz für die Wähler zu schaffen und die Tür zum Parlament auch weiterhin für Vertreter aller Berufsgruppen offen zu halten.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB