Portrait von Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Dyckmans zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Markus P. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Markus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Viele Fragen drehen sich um das Thema Cannabis.Und sicher sind Sie es Leid immer die selben Antworten geben zu müssen.
Doch erkennt man an der häufigkeit der Fragen auch die forderung des "Volkes" nach einer Neuregulierung im Umgang mit Cannabis.

Auf eine Frage,weshalb Tabak nicht verboten sei antworteten Sie:

Zitat:"In keinem Land der Welt besteht ein generelles Verbot von Tabak. Trotz der mit dem Rauchen verbundenen erheblichen gesundheitlichen Gefahren würde dies das Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger in äußerst bedenklicher Weise einschränken."

Und nun Frage ich Sie:
Warum wird die Forderung auf Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger im Bezug auf den Gebrauch von Cannabis dann vollständig ignoriert?
Zur Prävention und zum Schutze der Bürger?
Wenn dies der Fall ist dann ist es unabdingbar den Tabak und den Alkohol sofort in das BTMG aufzunehmen,denn gerade die legalen Drogen fordern jedes Jahr viele Todesofer,kosten den Krankenkassen und den Staat Millionen.Täglich kommt es zu unzähligen Körperverletzungen,Verkehrsunfällen mit Todesfolge und etlichen Polizeieinsätzen,desweiteren zerrüttet es Familien,in welchen die leidtragenen dann die Kinder sind.All dies rechtfertigt meiner Meinung nach ein Alkoholverbot.
Wo bitte ist da die Prävention und Schutz der Bürger?
Aber wie Sie ja bereits sagten:
In keinem Land der Welt besteht ein generelles Verbot......
Und wenn in allen anderen Ländern der Welt Cannabis legal wäre, dann würden Sie für Deutschland ebenfalls eine legalisierung anstreben?

Widersprüchliche Aussagen erwecken einen negativen Eindruck.
Selbstbestimmung definiert sich doch dadurch das ein jeder frei ist und tun kann was er möchte sofern er weder dem Leben,der Gesundheit, dem Ansehen oder Eigentum eines Anderen oder der Gemeinschaft Schaden zufügt.
Warum wird die Forderung auf Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger im Bezug auf den
Umgang von Cannabis dann bitte vollständig ignoriert?

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pfitzner,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist nachvollziehbar, wenn Sie angesichts der durch den Konsum von Alkohol und Tabak verursachten volkswirtschaftlichen Schäden ein Verbot dieser Substanzen fordern.

Zwischen Alkohol und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Substanzen bestehen aber wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Alkoholische Getränke sind nicht in erster Linie Rauschmittel und unterscheiden sich daher von den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Substanzen. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung von Alkohol unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. Ebenso betrachten auch die internationalen Suchtstoffkonventionen Alkohol nicht als Betäubungsmittel.

Die Ungleichbehandlung von Alkohol oder Tabak und Cannabis durch den Gesetzgeber steht im Einklang mit dem Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 festgestellt hat (BVerfGE 90, 145 - Cannabis). Dort heißt es: "Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseits unterschiedlich regeln." und " Für die unterschiedliche Behandlung von Cannabisprodukten einerseits und Nikotin und Alkohol andererseits sind gewichtige Gründe vorhanden. Nikotin ist kein Betäubungsmittel und bei Alkohol dominiert eine Verwendung, die nicht zu Rauschzuständen führt. Demgegenüber steht beim Cannabiskonsum typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund."

Alkohol ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, wurde bereits per Petition beim Deutschen Bundestag beantragt. Dieser hat am 17. März 2011 beschlossen, dieser Petition nicht zu entsprechen. Die Begründung finden Sie bei Interesse auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2007/_09/_21/Petition_519.abschlussbegruendungpdf.pdf .

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans