Frage an Mechthild Dyckmans von Werner Dr. L. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
für die Kinderfernsehserie "Schloss Einstein" planen wir eine Geschichte, in der ein Schüler versehentlich aus dem Biologieschrank Hanfsamen (die er für Tomatensamen hält) entnimmt und aussät. Die verantwortliche Redakteurin stellt in Frage, ob Hanfsamen überhaupt in Schulen, z.B. zur Anschauung für den Biologieunterricht, erlaubt wäre. Können Sie mir weiterhelfen.
Für Ihre Mühe herzlichen Dank
Werner Lüder
Sehr geehrter Herr Dr. Lüder,
vielen Dank für Ihre Frage.
Lassen Sie mich Ihre Frage so beantworten: Der Biologieschrank Ihrer (fiktiven) Schule darf keine Hanfsamen enthalten. Denn der Besitz von Hanfsamen zum unerlaubten Cannabisanbau ist verboten und nach § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar. Wenn ein Biologieschrank einer Schule Cannabissamen enthielte, der eindeutig zur Aussaat bestimmt ist, wäre dies ein Straftatbestand.
Etwas anders gestaltet sich die Lage bei Nutzhanf. Der Besitz von Nutzhanf und auch die Lagerung in Ihrem Schulschrank wäre nicht strafbar, wohl aber seine Aussaat. Denn der Anbau von Nutzhanf ist gemäß §§ 19 und 24a BtMG erlaubnispflichtig und wird nur landwirtschaftlichen Betrieben gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans