Frage an Mechthild Dyckmans von Gerd N. bezüglich Gesundheit
Thema: Drogen und Spielsucht
Zitat:
Die FDP hat die Öffentlichkeit über ihre Verbindungen zur Glücksspielfirma Gauselmann getäuscht. Das zeigt der Mitschnitt einer Pressekonferenz, auf der die FDP fragwürdige Geschäfte rund um die FDP-Tochter altmann-druck verteidigte. FDP-Generalsekretär Patrick Döring bestritt eine Verbindung zu Gauselmann und behauptete, es gebe bei dem Einstieg eines Gauselmann-Beraters bei altmann-druck nichts Verdecktes. Beides ist nachweislich falsch.
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Sehr geehrte Frau Dyckmans,
in der örtlichen Presse - der HNA- lese ich immer wieder sehr positiv über Ihr Engagement als Drogenbeauftragte. Was gedenken Sie als FDP Abgeordnete innerhalb Ihrer Fraktion gegen die Förderung der Spielsucht zu tun? Gauselmann verdient seit Jahrzehnten riesige Summen an der Spielsucht. Für sein Gewerbe werden/wurden Schutzbestimmungen abgebaut.Das ganze ist nicht neu, beschämend ist es für Ihre Partei. Wäre es nicht für Sie persönlich jetzt angemessen, ein Zeichen des Protestes öffentlich zu setzen? z.B. Durch Rücktritt von Ihrem Amt als Suchtbeauftragte? Und/ Oder Forderung von personellen Konsequenzen für die Beteiligten in der FDP?
Sehr geehrter Herr Nierenköther,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
Es ist richtig, dass ich mich sehr für einen effektiveren Spieler- und Jugendschutz im Glücksspielbereich engagiere. Glücksspielsucht ist eine ernste Suchterkrankung, die für die Betroffenen und ihre Familien eine große psychische Belastung bedeutet und sie häufig in den wirtschaftlichen Ruin treibt. Wir brauchen mehr Aufklärung über die Suchtgefahren von Glücksspielen, aber auch gesetzliche Regelungen, wo sie notwendig sind.
Viele Regelungen im Glücksspielbereich obliegen allerdings der Zuständigkeit der Länder. Dies betrifft Spielbanken, Lotterien und durch den kürzlich in Kraft getretenen Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag auch den Bereich der Pferde- und Sportwetten.
Für den Bereich des sogenannten gewerblichen Spiels (Geldspielautomaten) ist teilweise der Bund zuständig, teilweise sind es auch die Länder. Den Ländern obliegen Angelegenheiten des Baurechts und der Konzessionsvergabe. Der Änderungsvertrag zum Glücksspielstaatsvertrag enthält dazu strengere Regulierungen für Spielhallen, die für alle Bundesländer gelten. Danach sind Mehrfachkonzessionen für Spielhallen in Zukunft ausgeschlossen, es gibt Sperrzeiten, in denen Spielhallen geschlossen sein müssen, ebenso wie Mindestabstandsregelungen. Dies wird unter anderem zu einer erheblichen Reduzierung der Anzahl der Spielhallen führen. Daneben erlassen einige Bundesländer spezielle Spielhallengesetze, die weitere Einschränkungen wie auch Spielersperren vorsehen.
In die Zuständigkeit des Bundes fallen die Regelungen, die die Gewerbeordnung und die Spielverordnung betreffen. Im Zuge der Novellierungen der Gewerbeordnung und der Spielverordnung habe ich mich für wesentliche Verbesserungen im Spieler- und Jugendschutz eingesetzt. Hintergrund ist, dass das Spiel an Geldspielautomaten ein etwa fünffach höheres Risiko für problematisches Glücksspielverhalten als andere Glücksspiele aufweist. 50,44 % der pathologischen Glücksspieler spielten nach eigenen Angaben zu Beginn ihrer Sucht an gewerblichen Spielautomaten. In Einrichtungen der Suchthilfe liegt der Anteil der pathologischen Glücksspieler, die an Geldspielautomaten spielen, bei 74,3 %.
Aktuell wurde die Gewerbeordnung geändert und die Spielverordnung wird demnächst novelliert:
Im Rahmen der Novellierungsverfahren habe ich mich für eine drastische Reduzierung der Automaten in Gaststätten eingesetzt. Künftig soll dort nur noch ein Geldspielautomat erlaubt sein.
Weiterhin wird in einem ersten Schritt eine personenungebundene Spielerkarte eingeführt, mit der man den Automaten freischalten muss. Dies ermöglicht einen besseren Jugend- und Spielerschutz. So wird die Gefahr verringert, dass Jugendliche an Automaten spielen und dass Spieler mehrere Automaten gleichzeitig bedienen. Die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte wird einen noch weitergehenden Spielerschutz gewährleisten. Dazu sind noch technische und datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dies schnell geschieht.
Weitere Spielerschutzmaßnahmen sind technische Maßnahmen an den Geräten wie Spielunterbrechungen, Mindestgewinn- und verlustgrenzen, Erhöhung der Bußgelder beim Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben sowie die Einführung von Sozialkonzepten für die Aufsteller von Geldspielautomaten, Gaststätteninhaber und Betreiber von Spielhallen.
Sie sehen, die Liste ist lang. Ich bin der Auffassung, dass die genannten Maßnahmen nach Umsetzung und bei erfolgter Anwendung zu einem weitreichenden Jugend- und Spielerschutz führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans