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Mechthild Dyckmans
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Frage von Viktor Z. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Viktor Z. bezüglich Gesundheit

Frau Dykmans,

Sie argumentieren hier immer, dass Alkohol deshalb gesellschaftlich etabliert ist, weil Alkohl als Lebensmittel gilt und vorwiegend so kosumiert wird, dass keine Rauschzustände entstehen.

Wie lässt sich diese Aussage mit Oktoberfest, Diskotheken, gebrannten Alkoholkia mit bis zu 50 Volumsprozent vereinbaren?
Glauben sie, dass die Menschen ein Bedürfnis nach Rausch haben? Warum wäre dieses Bedürfnis kein Menschenrecht?

Cannabis ist, weltweit, die am häufigsten konsumierte illegale Substanz. Jeder vierte bis dritte Deutsche hat in seinem Leben Cannabis ausprobiert, ca. 13% geben bei Umfragen an, Cannabis in den letzten 12 Monaten konsumiert zu haben.
Ein weiteres Argument, das ich hier von Ihnen immer wieder lese: man muss den Einzelnen und die Gesellschaft vor den Gefahren, die Cannabis mit sich bringt, schützen!
Gibt es Zahlen, die eine sozialschädliche Wirkung von Cannabis in der deutschen Gesellschaft belegen?
Müssten die oben genannten 13% "regelmäßiger" Cannabiskonsumenten in Deutschland nicht massive Auswirkungen auf das deutsche Gesundheitssystem zeigen wenn Cannabis, wie von Ihnen behauptet, tatsächlich eine Bedrohung darstellt?

Glauben sie, dass das Leid das vielen Menschen durch ein Verbot von Cannabis zugefügt wird in einem angemessenem Verhältnis, zu dem Leid das durch eine Freigabe entstehen könnte, steht?

Zum Abschluss würde mich noch interessieren, wie die Einschätzung ihres Ministeriums bezüglich der Strategie gegen Drogen ist. Glauben sie wirklich mit der jetzigen Strategie jemals eine drogenfreie Gesellschaft zu erreichen? Warum wäre eine Kontroliiert Abgabe und ärztlich überwachter Konsum von Drogen, wie es sie z.B.: in Zürich gibt, keine Option?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zauner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie kritisieren die unterschiedliche rechtliche Einordnung von Alkohol und Cannabis.

Alkohol wird vorwiegend als Genussmittel konsumiert und findet Verwendung in vielen Bereichen, die nicht dem Rausch dienen. Zum Beispiel in Form von Wein im religiösen Kult. Bei dem Konsum von Betäubungsmitteln ist das Ziel aber typischerweise die Herbeiführung einer Rauschwirkung. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 (Az: BVerfG, 2 BvL 43/92) festgestellt. Gleichwohl ist mir bewusst, dass gerade bei Jugendlichen die Gefahr besteht, Alkohol riskant zu konsumieren. Hier setzt die Bundesregierung auf einen Mix aus verhältnis- und verhaltenspräventiven Angeboten, um den Konsum zu reduzieren, riskante Konsummuster zu verhindern und über die Risiken aufzuklären.

Die Gefahren von Cannabis können Sie unter anderem dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht entnehmen: http://www.drogenbeauftragte.de/presse/pressemitteilungen/2012-04/jahresberichte-ebdd-und-dbdd.html. Demnach wies ein Drittel der Personen, die wegen Drogenproblemen 2011 eine Suchtberatungsstelle aufsuchten, einen problematischen Cannabiskonsum auf. Viele von ihnen fangen bereits im Teenager-Alter mit dem Konsum an (Durchschnittsalter 15 Jahre). Der Anteil der Drogenpatienten, die wegen ihres Cannabiskonsums ambulant behandelt werden, liegt seit einigen Jahren ebenfalls bei etwa einem Drittel (2011: 34.7 %). Bei denjenigen, die das erste Mal in Suchtbehandlung sind, liegt der Anteil der Cannabisfälle bei 56,6 %. Besonders der Langzeitkonsum kann zu erheblichen gesundheitlichen Schäden und zur Abhängigkeit führen.

Die Bundesregierung hält daher an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr, der Ausfuhr, des Erwerbs und des Inverkehrbringens von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln fest (§ 29 Absatz 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie diese nicht als harmlose Drogen ansieht. Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und Verbreitung der Substanz eingeschränkt. Natürlich ist es utopisch zu denken, man könnte die Gesellschaft komplett drogenfrei gestalten. Dennoch dient das Verbot zusammen mit einer reduzierten Konsumbereitschaft, die die Bundesregierung durch Aufklärungskampagnen fördern will, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Eine kontrollierte Abgabe haben wir zur Behandlung der Opiatabhängigkeit geschaffen. Den Patienten stehen verschiedene Substitutionsmittel - inzwischen auch Diamorphin - zur Verfügung.

In einer deutschlandweiten Umfrage aus dem vergangenen Jahr (Institut für Markt- und Trendforschung Ears and Eyes, Okt./Nov. 2011) wurden erwachsene Deutsche nach ihrer Einstellung zur Cannabislegalisierung befragt. Eine Mehrheit (60%) hat sich dabei gegen eine Legalisierung ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans