Frage an Mechthild Dyckmans von Frederic B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
aus eigenem Interesse verfolge ich den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zum sog. "Kinderwunschgesetz" (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/378/37846.html). Können Sie erläutern, wann hier mit einer Beratung im Bundestag zu rechnen ist und wie Sie und Ihre Partei zu diesem Entwurf stehen, vor Allem vor dem Hintergrund der immer älter werdenden Bevölkerung und der sinkenden Geburtenzahlen? Die finanzielle Belastung einer Kinderwunschbehandlung ist für meine Frau und mich nicht unerheblich. Eine Förderung des Kinderwunsches beruflich und privat mit beiden Beinen im Leben stehender Ehepaare sollte dem Staat meiner Meinung nach eigentlich ein Anliegen sein.
Mit freundlichem Gruß
Frederic Beister
Sehr geehrter Herr Beister,
vielen Dank für Ihre Frage zum Kinderwunschförderungsgesetz.
Die FDP lehnt den Gesetzesentwurf des Bundesrates ab, weil sie - gemeinsam mit dem Koalitionspartner - ein eigenes Modell zur Förderung der Kinderwunschbehandlung entwickelt und dafür auch bereits Mittel in den Haushalt eingestellt hat.
Schon im Haushalt 2012 hat die Bundesregierung ihre Verantwortung wahrgenommen und Mittel in Höhe von 7 Mio. € in den Haushalt des Familienministeriums eingestellt. Für den Haushalt 2013 soll diese Summe auf 10 Mio. € erhöht werden. Die Mittel sind vom Haushaltsausschuss entsperrt worden und stehen bereits seit dem 1. April 2012 zur Verfügung. Voraussetzung für die Zuwendungen ist, dass sich das Hauptwohnsitzland des betroffenen Paares mit der Ausführung eigener Förderprogramme finanziell mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Das BMFSFJ führt derzeit Gespräche mit den Bundesländern, um eine schnellstmögliche Umsetzung des Förderprogrammes im Sinne der Betroffenen zu erreichen. Über die finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern hinaus leistet die gesetzliche Krankenversicherung unverändert ihren Beitrag zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde darüber hinaus ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, indem nunmehr auch eine ergänzende finanzielle Unterstützung ungewollt kinderloser Paare über zusätzliche Satzungsleistungen der einzelnen Krankenkassen ermöglicht wird.
Die Koalition hat also bereits gehandelt und die Bedingungen für ungewollt kinderlose Paare verbessert. Es ist nun an den Ländern, durch eigene Förderprogramme mitzuwirken. Für eine Beratung des Gesetzesentwurfes des Bundesrates gibt es noch keinen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB