Frage an Mechthild Dyckmans von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie zum neuen Meldegesetz stehen, dass gerade vom Bundestag verabschiedet wurde.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Juli 2012 zum Meldegesetz.
Bei der Föderalismusreform wurde vereinbart, das Meldewesen in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zu überführen. Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. Damit soll gewährleistet werden, dass einheitliche Standards bei den Melderegistern eingeführt werden.
Daher war Ziel des Gesetzgebungsverfahrens, das geltende Recht quasi auf einen Nenner zu bringen und in Bundesrecht zu überführen. Das neue Melderecht bildet daher das geltende Recht aus den derzeit bestehenden Landesmeldegesetzen ab. Unberührt bleibt zudem die Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes, welches selbstverständlich nach wie vor auf die Datenverarbeitung in den Meldebehörden umfassend Anwendung findet.
Ab 2014 gilt dann bundesweit ein neues einheitliches Melderecht. Bisher gibt es ein Rahmengesetz des Bundes und 16 Landesmeldegesetze. Im neuen Bundesmeldegesetz werden – in Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz – weiterhin hohe Datenschutzstandards eingehalten.
Für die FDP-Fraktion war dabei wichtig, dass mit dem neuen Recht kein zentrales Melderegister geschaffen wird, wie es in der letzten Legislaturperiode vorgeschlagen worden war, sondern es weiter bei der dezentralen Speicherung in den zuständigen Meldebehörden bleibt.
Für die Bundesjustizministerin und auch die FDP-Fraktion war dabei ebenso wichtig, dass das Gesetz auch im Blick auf den Datenschutz die Bürgerinnen und Bürger keinesfalls schlechter stellt als es die bisherigen Landesmeldegesetze tun. Allerdings war eine Mehrheit im Bundestag für die datenschutzrechtlich weitestgehende Einwilligungslösung, die wir von der FDP unterstützt haben, nicht möglich. Jedenfalls konnte die FDP-Fraktion sich mit einem neuen gesetzlichen Widerspruchsrecht durchsetzen. Bislang ist ein solches Widerspruchsrecht in den geltenden Landesmeldegesetzen nicht vorgesehen, erst recht sieht kein Landesgesetz eine Einwilligungslösung vor. Hier konnte die FDP-Fraktion bereits für eine deutliche Verbesserung sorgen.
Da sich zwischenzeitlich jedoch die CSU offensichtlich anderweitig entschieden hat und nun doch eine Einwilligungslösung mittragen möchte, steht die FDP-Fraktion hierfür nach wie vor gerne bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans