Frage an Mechthild Dyckmans von Torsten H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
gestern habe ich durch Zufall über Satellitenfernsehen die Sendung "Counting the costs" auf Aljazeera International gesehen. Dabei ging es um die Kosten des "War on Drugs", des "Kriegs gegen die Drogen". Bisher war ich eigentlich kein Befürworter von Verboten, aber was dort berichtet wurde, hat mein Weltbild erschüttert.
Bei dieser Sendung kam ein Sprecher der US-amerikanischen Regierung zu Wort, der allen ernstes behauptete, dass durch die "regulierten" Drogen Alkohol und Tabak fast zehn mal mehr volkwirtschaftliche Kosten verursacht werden als durch die Besteuerung derselben wieder "hereinkommen".
Die genauen Zahlen weiß ich leider nicht mehr. Es wahren ca 40 Mrd. Dollar Steuereinahmen im Gegensatz zu über 300(!) Mrd. Dollar "Schaden":
Liegen für die Bundesrepublik Deutschland hier Zahlen vor?
Welche "Kosten" versursachen die legalen Drogen Alkohol und Tabak in der BRD?
Wenn das Verhältnis auch nur annähernd gleich wäre wie in den USA, dann würde es höchste Zeit, darüber nachzudenken, dass Alkohol und Tabak ins BtmG aufgenommen würden.
Meine Schnellrecherche ergab, dass die Bundesrepublik Deutschland ca. 18 Mrd. Euro aus Tabak- und Alkoholsteuer einnimmt.
Wenn man von den Zahlen der USA ausgeht, dann würde das eine "Schadenssumme" von sagenhaften 135 Mrd. Euro bedeuten!
EIn wie auch immer gearteter Repressionsapparat des Staates könnte gar nicht so viel Geld verbrauchen, wie hier an "Schaden" angerichtet wird! Für die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz wäre es also enorm positiv, wenn Alkohol und Tabak verboten würde...
Mit freundlichem Gruß
Torsten Hergesell
Sehr geehrter Herr Hergesell,
vielen Dank für Ihre Frage.
In Deutschland werden die durch den Tabakkonsum verursachten direkten Krankheitskosten (Behandlung und Pflege) und die indirekten Krankheitskosten volkswirtschaftliche Schäden durch Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsausfälle und vorzeitige Todesfälle) des Rauchens auf jährlich 21 Milliarden Euro geschätzt. Zirka 40 % dieser Krankheitskosten sind auf tabakbedingte Krebserkrankungen, ein Drittel auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie etwa ein Viertel auf Atemwegs-Erkrankungen zurückzuführen.
Beim Alkohol gibt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen in Ihrem Jahrbuch Sucht 2012 die direkten Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen von alkoholbedingten Krankheiten sowie für Unfallrettung und Sachschäden bei Verkehrsunfällen für das Jahr 2007 mit 10 Mrd. Euro an. Für indirekte Kosten (Ressourcenverluste wie vorzeitiges Versterben, Frühberentung, Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit werden für das gleiche Jahr auf 16,7 Mrd. Euro geschätzt.
Es ist daher nachvollziehbar, wenn Sie angesichts dieser Zahlen ein Verbot von Alkohol und Tabak fordern.
Zwischen Alkohol und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Substanzen bestehen aber wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Alkoholische Getränke sind nicht in erster Linie Rauschmittel und unterscheiden sich daher von den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Substanzen. Der Gesetzgeber hat bewusst auf eine Unterstellung von Alkohol unter das Betäubungsmittelgesetz verzichtet. Ebenso betrachten auch die internationalen Suchtstoffkonventionen Alkohol nicht als Betäubungsmittel. Kein bekanntes Betäubungsmittelgesetz anderer Staaten hat Alkohol zur Droge erklärt.
Die Ungleichbehandlung von Alkohol oder Tabak und Cannabis durch den Gesetzgeber steht im Einklang mit dem Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 festgestellt hat (BVerfGE 90, 145 - Cannabis). Dort heißt es: "Der Gleichheitssatz gebietet nicht, alle potentiell gleich schädlichen Drogen gleichermaßen zu verbieten oder zuzulassen. Der Gesetzgeber konnte ohne Verfassungsverstoß den Umgang mit Cannabisprodukten einerseits, mit Alkohol oder Nikotin andererseits unterschiedlich regeln." und " Für die unterschiedliche Behandlung von Cannabisprodukten einerseits und Nikotin und Alkohol andererseits sind gewichtige Gründe vorhanden. Nikotin ist kein Betäubungsmittel und bei Alkohol dominiert eine Verwendung, die nicht zu Rauschzuständen führt. Demgegenüber steht beim Cannabiskonsum typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund."
Alkohol ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, wurde bereits per Petition beim Deutschen Bundestag beantragt. Dieser hat am 17. März 2011 beschlossen, dieser Petition nicht zu entsprechen. Die Begründung finden Sie bei Interesse auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: https://epetitionen.bundestag.de/files/0909.pdf .
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans