Frage an Mechthild Dyckmans von Joachim H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
können Sie mir bitte eine rechtsstaatliche Begründung für die strafrechtliche Verfolgung von Cannabiskonsumenten nennen?
Sehr geehrter Herr Hildegger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten, der Konsum von Cannabis wird also nicht strafrechtlich verfolgt. Cannabis ist allerdings ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG). Wer Cannabis anbaut, herstellt, mit ihm Handel treibt, es, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt, ohne im Besitz einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu sein, macht sich strafbar und kann nach §29 BtmG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans