Frage an Mechthild Dyckmans von Raimund P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
im Interview mit "Der Westen" haben Sie eine Warnung vor der e-Zigarette verlautbaren lassen. Dazu möchte ich wissen, welche belastbaren Verdachtsmomente dazu geführt haben,
- E-Zigaretten als jugendgefährdend anzunehmen. Die Altersstruktur der Mitglieder der Damfervereine/Foren impliziert das genaue Gegenteil. Das hat auch jüngst eine Ad-Hoc- Umfrage im größten deutschsprachigen Dampferforum bestätigt, über 98% der Dampfer sind volljährige Ex-Raucher.
- eine unbekannte Gefahrenlage anzunehmen, obwohl die FDA ein wenigstens 1000- fach niedrigeres Gefahrenpotential im Vergleich zur Tabakzigarette einräumen mußte.
- entgegen der geltenden EU- Rechtslage, der Rechtssprechung in Großbritannien und letztens in den Niederlanden E-Zigaretten als Azneimittel einzustufen.
- E-Zigaretten dem Nichtraucherschutz zu unterstellen, ohne den wesentlich dichteren, aber chemisch i.W. identischen Disco/Theaternebel in gleichem Maße zu reglementieren.
- E-Zigaretten als zur Rauchentwöhnung ungeeignet anzusehen. Gerade weil sie ein Genußmittel darstellen, sind die freiwilligen Entwöhnungen erfolgreicher als therapeutische Zwänge.
Zuletzt möchte ich noch gerne wissen, inwieweit die EU- Komission die E- Zigarette sehr kritisch sieht, da scheinen Sie mehr zu wissen als wir.
MfG
Raimund Perz
Sehr geehrter Herr Perz,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Warnung vor der E-Zigarette.
Ich habe mich dazu entschieden vor der möglichen Gesundheitsgefährdung durch die E-Zigarette zu warnen, da aufgrund vieler ungeklärter Fragen eine Gefährdung für Raucherinnen und Raucher durch die E-Zigarette nicht ausgeschlossen werden kann. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) liegt eine Stellungnahme vor, nach der in E-Zigaretten enthaltenden Liquide die Gesundheit beeinträchtigen können.
Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand lassen sich die möglichen gesundheitlichen Gefahren der E-Zigarette nicht ausreichend bewerten:gesicherte Erkenntnisse stehen zur E-Zigarette als neue Produkte bisher noch aus. Zudem werden E-Zigaretten von unterschiedlichen Anbietern aus dem In- und Ausland angeboten, ohne das die enthaltenden Inhaltsstoffe deklariert, ihre gesundheitlichen Gefahren analysiert oder die Produktsicherheit nachgewiesen wurden. Daher ist es nur verantwortlich, zunächst die vorhandenen Daten zu sichten und den noch bestehenden Forschungsbedarf zu bewerten, bevor diese Produkte breit auf dem Markt angeboten und konsumiert werden können. Erforderliche Untersuchungen wird das BfR in Zusammenarbeit mit den Landesbehörden durchführen.
So lange kann und sollte zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt werden. Zumindest muss sich jeder Verbraucher darüber im klaren sein, dass er sich beim Gebrauch von E-Zigaretten auf ein Experiment mit ungewissem Ausgang einlässt. Gerade junge Raucherinnen und Raucher sind hierüber besonders aufzuklären, zumal sich der Konsumentenanteil in den jeweiligen Altersgruppen wie auch unter Jugendlichen gerade erst entwickelt.
Ein Vergleich der unterschiedlichen gesundheitlichen Gefahren wie zwischen dem Zigarettenrauchen oder dem verdampfen der E-Zigarette ist dabei aus suchtpolitischer Sicht nicht zielführend. Soweit die E-Zigarette auf Nikotinbasis als Ersatz zum Rauchen gewählt wird, bleibt es bei der Zufuhr von Nikotin als Nervengift und Suchtstoff. Dies ist gesundheitlich nicht zu befürworten. Bei nikotinfreien Liquids sind die langfristigen Folgen eines regelmäßigen Gebrauchs und der Inhalation von Polypropylenglykol bisher ebenfalls nicht bekannt.
Bei der Elektrozigarette kann auch eine Gesundheitsgefährdung Dritter nicht ausgeschlossen werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen besteht. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin warnt ebenfalls nachdrücklich vor dem Konsum von E-Zigaretten, da die Inhalation in vielen Fällen zu Atemwegseinengungen führe, und Propylenglykol die Atemwege reize. Das direkte Inhalieren von Propylenglykol mittels E-Zigaretten ist anders zu bewerten als seine Verwendung in Disconeblern und Klimaanlagen.
Die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel ist in Deutschland wie in der EU nach wie vor Gegenstand der Rechtssprechung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hält die Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln für unzutreffend, dass diese Produkte nicht als Arzneimittel einzustufen sind und hat im Mai gegen das Urteil Berufung eingelegt. Den Ausgang des Verfahrens gilt es abzuwarten.
Die E-Zigarette mit Nikotinlösung ist aus meiner Sicht jedoch nur ein Ersatz des Rauchens und daher zur Tabakentwöhnung nicht geeignet.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans