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Mechthild Dyckmans
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Frage von dirk s. •

Frage an Mechthild Dyckmans von dirk s. bezüglich Gesundheit

Werte Frau Dyckmans,

ich möchte sie heute mit dem Fall eines Cannabispatienten konfrontieren. Ich möchte von ihnen wissen was gedenken zu tun damit so ein menschenverachtendes Verhalten der Strafverfolgungsbehörden in Zukunft nicht mehr möglich ist, oder ob es ihre Meinung ist das hier kein Handlungsbedarf besteht. Weiterhin möchte ich von ihnen wissen wie sie diesen Fall bewerten.
Zum Fall
Marcel Knust (27) aus Duisburg leidet seit frühster Kindheit an einem stark ausgeprägten Tourette-
Syndrom in Verbindung mit ADHS. Knust ist einer von ca. 70 Cannabiskonsumenten in Deutschland.
Es gibt kein anderes Medikament für sein Leiden außer Cannbis.
Bisher hatte der Patient dafür mehr als 18.000Euro selbst zur Beschaffung nach Apothekenpreisen in Deutschland aufwenden müssen. Seine Krankenkasse beteiligt sich nicht an den Kosten.
In den letzten Tagen hatte Knust nicht genügend Geldmittel zur Verfügung, sein in Deutschland gültiges Rezept in benötigter Menge einzulösen, und musste sich stattdessen Canabis in Holland besorgen, um seine Schmerzen lindern zu können. Anschließend geriet er auf dem Rückweg in eine Polizeikontrolle, bei der 2 Gramm mitgeführter Cannabis sichergestellt wurden.
Knust berichtete den Medien in diesem Zusammenhang ausserdem, dass 45 Minuten nachdem dieser auf eine Polizeiwache gebracht wurde, eine hinzugezogene Notärztin ihm unterstellte zu simulieren, er habe kein Tourette-Syndrom. Sie wollte den Patienten mit einem zweifelhaften Medikament ruhig spritzen, damit dieser anschließend besser in die geschlossene Psychatrie nach Süchteln gebracht werden kann.
Nur ein beherzter und erfolgreicher Fluchtversuch bewahrte Knust vor einer menschenrechtswidrigen und unwürdigen Zwangseinweisung.
Ich habe so etwas in Deutschland für unmöglich gehalten, kann es sein das die heutige Drogenpolitik für solche Zustände in hohem Maß verantwortlich ist?

Dirk Scheschonka

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Scheschonka,

vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung des Falles von Herrn Knust. Auch die im Internet von Herrn Knust selbst veröffentlichten Darstellungen habe ich mir angesehen. Es ist zweifellos immer alles dafür zu tun, dass eine Situation nicht so eskaliert. Die Zollbeamten waren leider nicht in der Lage, seine zum Teil heftigen Reaktionen als Teil seiner - seltenen - Erkrankung zu erkennen. Die Entscheidung der Zollbeamten, einen Arzt zu rufen, kann ich nachvollziehen; wahrscheinlich hätten die meisten Menschen ähnlich gehandelt.

Es sind in diesem Fall viele unglückliche Umstände zusammengekommen. Ich kann aber nicht nachvollziehen, warum die Drogenpolitik dafür verantwortlich sein soll. Diese hat zum Ziel, möglichst vielen Menschen zu helfen, und dies tut sie durch Ihre Schwerpunktsetzung auf Beratung, Behandlung in Verbindung mit Angebotsreduzierung.

Ich habe bereits mehrfach in diesem Forum darauf hingewiesen, dass über die Kostenübernahme auch im Falle des Vorliegens einer Genehmigung zum Umgang mit Cannabis die Krankenkassen in eigener Zuständigkeit entscheiden. Es besteht also keine Verpflichtung für die Krankenkasse, die Kosten für den Medizinalhanf zu übernehmen, was ich persönlich bedaure.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans