Frage an Mechthild Dyckmans von Patrick B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
eben las ich einen Artikel auf DerWesten online, in dem sie sich sehr kritisch zu E-Zigaretten geäussert haben.
Haben sie sich selbst zum Thema schon informiert oder erstmal die Position ihrer Parteifremden Kollegin aus NRW übernommen?
Die Einschätzung von Frau Steffens, Ezigaretten müssten als Arzneimittel eingestuft werden ist sehr umstritten. Denn Nikotin an sich ist ein Gift, kein Heilmittel. Arzneimittel werden Nikotinhaltige Produkte ERST durch den vom Hersteller angegebenen Zweck: der Nikotinentwöhnung.
Wie sie in dem o.g. Interview bereits treffend festgestellt haben, ist die E-zigarette aber nicht zur Nikotinentwöhnung gedacht, sondern zum Nikotinkonsum. Sie ist also ein Genussmittel mit gewissen Gefahren.
Wenn man sie für so gefährlich hält, muss man sie doch verbieten und nicht zum Heilmittel erklären, halten sie das nicht auch für paradox?
Die Einstufung als Arzneimittel dient meiner Meinung nach nur zum "Wegregulieren" ohne das Gesicht zu verlieren. Schließlich wird man die weit gefährlichere Tabakzigarette weiter im Verkauf lassen...
In der Ezigarette wird eine Lösung aus Propylenglykol (In Tabak als Feuchthaltemittel enthalten), Aromen (ebenfalls in vielen Tabakprodukten enthalten) und Nikotin (sowieso im Tabak enthalten), vernebelt. Es kommt also kein einziger Stoff hinzu, der nicht auch in der Tabakzigarette zu finden wäre.
Wie soll dann bitte von der Elektrischen Zigarette eine größere Gefahr ausgehen als von der Tabakzigarette, bei der sie ja auch nicht über ein Verbot nachdenken?
Ihre Sorgen gegenüber der Jugend in Ehren...Aber ich halte sie hier für unbegründet! Vom Taschengeld kann man sich mal eben eine Schachtel (aromatisierte) Zigaretten kaufen. Ein Starterset E-Zigaretten ist dagegen mit 50-80€ eine völlig Taschengeld untaugliche Anschaffung. Auch der Seitenhieb auf die leckeren Aromen: Dürfen Erwachsene denn nur bitter-eklige Geschmäcker mögen?! Bitte überdenken sie ihre Einstellung nochmal :)
Sehr geehrter Herr Bösl,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Ich halte E-Zigaretten nicht für unbedenklich, wenn sie den Suchtstoff und das Nervengift Nikotin enthalten. Der bei der E-Zigarette eingeatmete Dampf enthält das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie unterschiedliche Zusatzstoffe, deren langfristige gesundheitliche Gefahren unbekannt sind. So lange nicht auszuschließen ist, dass die Inhaltsstoffe der E-Zigarette unbedenklich sind, müssen Raucherinnen und Raucher von E-Zigaretten darüber informiert sein, dass sie sich möglicherweise Risiken für ihre Gesundheit aussetzen.
Zu ihren Fragen: Mit einer Zuordnung zum Arzneimittelgesetz (AMG) wird die E-Zigarette nicht zum Heilmittel und auch nicht zu einem Arzneimittel zur Nikotinentwöhnung. Unter das AMG fallen alle Stoffe, die eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung bei der Anwendung im und am menschlichen Körper haben. Dies ist bei der E-Zigarette aus der Sicht des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) und des Bundesministeriums für Gesundheit der Fall. Diese können daher nicht den Genussmitteln Tabakzigaretten (die gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 AMG ausdrücklich keine Arzneimittel sind) oder Kaffee gleichgestellt werden.
E-Zigarettenrauchen ist auch kein gutes Vorbild für Jugendliche, die durch das Rauchen von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit zum Rauchen animiert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans