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Mechthild Dyckmans
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Frage von Martin N. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Martin N. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,
ich habe gerade auf Ihrer Homepage als Drogenbeauftragte die Warnung vor elektronischen Zigaretten gelesen.
Dabei kamen einige Fragen auf:

Sie sagen
Zitat: "Der bei der E-Zigarette eingeatmete Dampf enthält das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie unterschiedliche Zusatzstoffe, deren langfristige gesundheitliche Gefahren noch unbekannt sind."

1. Dabei stellt sich mir die Frage, wie kann etwas "langfristig" erforscht sein, was es noch nicht so lange giebt ?

2. Wieso stellen sie u.a. "Propylenglykol" als "Atemwege reizend" hin obwohl dieser Stoff weitestgehend erforscht ist ? Immerhin wird er in Disconeblern, verschiedenen med. Inhalatoren und vielen weiteren aerosolen (und natürliche auch anderen) darreichungsformen seid Jahren verwendet. Und auch die USA erwägt im moment Propylenglykol in öffendlichen Gebäuden wg.seiner leicht antimikrobiologischen Wirkung in wieder aerosolischer Form zu verwenden.
Ausserdem sind alle Inhaltsstoffe der Liquids auch in Zigaretten enthalten und dort werden sie verbrannt.

3. Warum werden die elektrischen Zigaretten immer gleich als Mittel zur Tabakentwöhnung gleichgesetzt ? Es ist ein Genussmittel. Nicht mehr und nicht weniger. Das es einigen Menschen bei der Tabak (und Nikotin) -entwöhnung geholfen hat, das sind dann persönliche Erfahrungen. Ich habe aber noch keinen Shop gesehen wo es als solches Mittel angeboten wird ...

Sicherlich, es ist (teilweise) auch Nikotin enthalten und fällt daher sicherlich nicht unter nicht-suchtfördernde-Mittel, aber ich kann nicht verstehen warum eine solche Aufregung hier angestiftet wird. Ich stimme allerdings darin überein, das es, wg. des Nikotins und der "prägenden" Eigenschaften, ähnliche Warnungen verdient wie eine Zigarette.

MfG

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Niendiek,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Eine Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten für den Raucher oder für Dritte kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dieser Nachweis steht bisher noch aus. So lange kann und sollte zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt werden. Zumindest sollte sich jeder Verbraucher darüber im klaren sein, dass er sich beim Gebrauch von E-Zigaretten auf ein Experiment mit ungewissem Ausgang einlässt.

Man muss bei der E-Zigarette unterscheiden, ob nikotinhaltige oder nikotinfreie Liquids geraucht werden. Nikotin ist ein starkes Nervengift, das den Herzschlag beschleunigt, die peripheren Blutgefäße verengt und dadurch den Blutdruck steigen lässt. Es kann bei chronischem Gebrauch zu Durchblutungsstörungen (Raucherbein) und zu Herz- Kreislaufstörungen führen. Nikotin besitzt außerdem ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Bei nikotinfreien Liquids sind die langfristigen Folgen eines regelmäßigen Gebrauchs und der Inhalation von Polypropylenglykol bisher ebenfalls nicht bekannt.

Bei der Elektrozigarette kann auch eine Gesundheitsgefährdung Dritter nicht ausgeschlossen werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen besteht. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin warnt ebenfalls nachdrücklich vor dem Konsum von E-Zigaretten, da die Inhalation in vielen Fällen zu Atemwegseinengungen führe, und Propylenglykol die Atemwege reize. Das direkte Inhalieren von Propylenglykol mittels E-Zigaretten ist anders zu bewerten als seine Verwendung in Disconeblern und Klimaanlagen.

Die E-Zigarette mit Nikotinlösung ist aus meiner Sicht nicht zur Tabakentwöhnung geeignet, obwohl sie vereinzelt in Apotheken hierfür angeboten wird. Auch hier gilt, dass diese erst geprüft und zugelassen sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans