Frage an Mechthild Dyckmans von Martin S. bezüglich Recht
Gruß zuvor!
Von seinem Büro in Wien aus erklärte der ehemalige oberste Vorsitzende des UNO Büros zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Antonio Maria Costa, im Jahre 2009 Beweise für das Einschleusen illegalen Geldes in das Finanzsystem. Diese habe er zum ersten Mal etwa Anfang 2008 von Geheimdiensten und Staatsanwälten erhalten.
"In vielen Fällen war das Geld aus Drogengeschäften das einzige flüssige Investment-Kapital. In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 war die Liquidität das Hauptproblem des Bankensystems, und deshalb wurde flüssiges Kapital ein wichtiger Faktor," sagte er. Seinem Büro vorliegende Beweise belegten, dass einige Banken mit Geld des organisieren Verbrechens vor dem Zusammenbruch gerettet wurden, als sie kein (legales) Geld mehr leihen konnten, fügte er hinzu. "Die Banken liehen sich gegenseitig Geld, das aus dem Drogenhandel und anderen ungesetzlichen Aktivitäten stammte. Es gibt Anzeichen dafür, dass einige Banken auf diesem Weg gerettet wurden."
Costa lehnte es ab, Länder oder Banken zu nennen, die Drogengeld erhalten haben könnten; das sei unpassend, weil sein Büro das Problem zwar aufzeigen, die Täter aber nicht verfolgen könne. Das Drogengeld sei jetzt aber Teil des offiziellen Systems und damit effektiv gewaschen worden. (vergleiche http://www.archiv3.org/volltext_224330.htm und http://www.guardian.co.uk/global/2009/dec/13/drug-money-banks-saved-un-cfief-claims
, 13.12.2009 )
Haben Sie von diesen Aussagen Kenntnis erhalten und haben oder werden Sie Schritte unternehmen, damit diese Anschuldigungen der Geldwäsche transparent geprüft und ggf. Strafverfolgt werden können?
Haben oder werden Sie Anzeige gegen Herrn Costa stellen, da er von den Taten Kenntnis hat, aber keine Anzeige erstattet? Oder hat er - Ihres Wissens nach - die Informationen den Strafverfolgern übergeben und wo sind die Ergebnisse der Untersuchungen, jetzt 2011?
mit freundlichen Grüßen,
Martin Steldinger
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen Dank für Ihre Fragen.
In welcher Weise sich der damalige Leiter des UNODC durch die von Ihnen zitierten Äußerungen im Dezember 2009 strafbar gemacht haben soll, wie Sie nahelegen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Als damaliger Leiter der UNODC, für welche die Bekämpfung der Geldwäsche eine wichtige Aufgabe ist (siehe z.B. http://www.unodc.org/unodc/en/money-laundering/ ) hatte er dazu jedes Recht. Und wie er ebenfalls richtig anmerkte, kann die UNODC keine Täter verfolgen, sondern nur die Probleme benennen. Es ist Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten, die Geldwäsche zu bekämpfen, d.h. die Täter strafrechtlich zu belangen. Wie Sie selbst schreiben, haben die Strafverfolgungsbehörden Herrn Costa informiert. Demnach waren die Strafverfolgungsbehörden bereits informiert.
In Deutschland widmet sich die Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden der Bekämpfung der Geldwäsche. Sie arbeitet dazu eng mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans