Frage an Mechthild Dyckmans von Bernd S. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Dyckmans,
sie erwähnen desöfteren folgenden Aussage:
"Selbst angebautes Cannabis ist nach Ansicht der Bundesregierung für die therapeutische Anwendung nicht geeignet, da bei selbst angebautem Pflanzenmaterial weder der THC-Gehalt noch das enthaltene Alkaloidspektrum kontrollierbar sind."
Dazu stellen sich folgende Fragen, um deren kurze Erläuterung ich Sie bitte:
1. Worauf begründet sich die "Ansicht der Bundesregierung", welche unabhängigen Studien liegen dieser womöglich voreingenommenen Ansicht zu Grunde?
2. Welches Alkaloidspektrum sollte bei Cannabisprodukten kontroliierbar sein - die Wirkung von Cannabis ist jedenfalls nicht auf Alkaloide zurückzuführen?
Ich würde mir Wünschen, wenn Sie Ihre Argumente wissenschaftlich belegen und nicht mit Halbwahrheiten zu untermauern versuchen. Das hilft jedenfalls nicht, die Glaubwürdigkeit der aktuellen Drogenpolitik zu stützen. Denn wenn schon nachprüfbare Fakten ignoriert, verdreht oder mangels Wissen falsch wiedergegeben werden, wie kann man dann Ihren Aussagen zu Konsumhäufigkeit, Abhängigkeit und gesundheitlichen Gefahren glauben?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Der von Ihnen zitierte Satz ist im Zusammenhang mit der wiederholt an mich herangetragenen Forderung nach einer Zulassung des Eigenanbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu sehen.
Die Bundesregierung hat mit der Zulassung von cannabishaltigen Fertigarzneimitteln bei bestimmten schweren Erkrankungen eine weitere Therapiealternative zu bestehenden Therapieformen eröffnet. Eine Zulassung des Eigenanbau von Cannabis ist in diesem Zusammenhang nicht zu verantworten, da durch diesen zusätzliche Gesundheitsrisiken entstehen können. Zum einen kann der THC-Gehalt von selbstangebautem Cannabis stark schwanken, was eine exakte Dosierung - eine wichtige Voraussetzung für wirksame und nebenwirkungsarme Therapien - beinahe unmöglich macht. Zudem kann dieses Alkaloide enthalten, die unerwünschte Nebenwirkungen wie Bewusstseinsbeeinträchtigungen bis hin zu Rauschzuständen, Atembeschwerden oder Herz-Kreislaufeffekte hervorrufen.
Außerdem kann eine mögliche Weitergabe des selbst angebauten Cannabis an Dritte und damit Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht ausgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans