Frage an Mechthild Dyckmans von Christian P. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Dykmans,
ich bin kürzlich via diesem YouTube-Video ( http://www.youtube.com/watch?v=rxMOW94V6xQ ) auf Details des Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM) aufmerksman geworden.
Im diesem VIdeo wird der ESM als juristisch und legislativ unangreifbare, nicht gewählte Behöre mit dem Recht unbegrenzt Geld von seinen Mitgliedern anzufordern dargestellt. Ich sehe darin zum einen einen Einschnitt in die Rechte des Bundestages welcher schließlich den Haushalt der Regierung bewilligen muss, zum anderen ist diese Monstern meines Erachtens inkompatibel mit den freiheitlich-rechtlichen Werten für die ihre Partei (welche ich als naiver Erstwähler bei der letzten Bundestagswahl gewählt habe) zu stehen behauptet. Ich halte Haftbarkeit und Kontrolle derartiger Organe durch rechtstaatliche und demokratische legitimierten Institutionen für unabdingbar für eine Einrichtung dieser Größenordnung. Ein weiteres Problem ist die Tatsache das hier ein Stück Souveränität nach Brüssel abgeben wird und ich zweifle das dies mit dem GG vereinbar ist.
Ich frage sie als Abgeordnete meines Wahlkreises wie sie mir rechtfertigen würden eine Brüsseler Behörde mit soviel Macht aber so wenig Kontrolle auszustatten. Warum sollten ich oder sie oder Das deutsche Volk dem zustimmen?
hochachtungsvoll, Christian Pfeil.
Sehr geehrter Herr Pfeil,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) vom 22. November 2011.
Aus meiner Sicht ist die für 2013 geplante Einführung des ESM die einzig verantwortbare Antwort auf die gegenwärtige Krise in der Euro-Zone. Deutschland muss weiter mit gutem Beispiel vorangehen. Für eine dauerhafte Stabilitätsunion braucht es effektivere Defizitvorgaben und im Falle von Regelverletzungen auch Durchgriffsrechte zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele. Dazu gehören auch mögliche Klagerechte vor dem EuGH. Hinzu kommt ein Wettbewerbs- oder Stabilitätsrat, der die Mitgliedstaaten bei den Reformprozessen begleitet, um die Wettbewerbsfähigkeit der Eurozone und damit auch der Europäischen Union sicherzustellen. Auf dem Weg dahin reicht die befristet bis 2013 vereinbarte EFSF als „Überbrückungshilfe“ nicht aus.
Mit dem ESM schaffen wir den Einstieg in die Stabilitätsunion und den Ausstieg aus der Schuldenunion. Mit Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen sowie als ultima ratio der Option einer geordneten Insolvenz für Staaten werden private Gläubiger angemessen an der Sanierung eines Staates beteiligt und der Steuerzahler nicht allein belastet. Mit dem ESM setzen wir das Signal dafür, dass wir auf Europa setzen und nicht auf eine Rückkehr zur europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist die Wahrung der Parlamentsrechte dabei besonders wichtig. Das Recht, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist das Königsrecht des Parlaments. Es ergibt sich direkt aus dem Demokratiegebot, welches in Art. 20 Grundgesetz verankert ist.
Bei der Einrichtung des zukünftigen, längerfristigen Euro-Stabilisierungsmechanismus sowie der Ertüchtigung des bestehenden Rettungsschirms EFSF wird die FDP-Bundestagsfraktion, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf ein Maximum an parlamentarischer Entscheidung drängen. Wir wollen, dass alle Entscheidungen des ESM sowie der ertüchtigten EFSF, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, durch einen strikten Parlamentsvorbehalt abgesichert und damit demokratisch legitimiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB