Frage an Mechthild Dyckmans von Andeas A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
\´\´Die Realität sieht dagegen anders aus: als Gelegenheitskonsument wird man kriminalisiert, sozial geächtet und als Autofahrer benachteiligt (da hilft auch kein Urteil vom BVerfG).\´\´
Worauf sie antworten:
\´Wer zum Beispiel berauscht Auto fährt, handelt nicht frei, sondern egoistisch, weil er zeigt, dass er weder die Gesundheit noch das Leben anderer respektiert. Und wer sich dafür entscheidet, die von einer Gemeinschaft aufgestellten Regeln zu verletzen, etwa durch den Anbau, Handel, oder den Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis, muss auch damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. \´\´
Mit dieser Antwort gehen sie ganz offensichtlich der Fragestellung aus dem
Weg. Koljas Frage impliziert, dass der Gelegenheitskonsument \´gelegentlich\´ konsumiert, und wer gelegentlich auf Genussgründen konsumiert wird wohl kaum berauscht Auto fahren. Es scheint mir, dass sie die Frage absichtlich falsch verstehen, und ich bitte darum dass sie sie BEANTWORTEN.
Sie sprechen davon Gemeinschaft eine Regel aufgestellt hätte. An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Illegalisierung von Hanf unmittelbar aus dem Reichsopiumgesetz vom 10. Dezember 1929 (!) hervorging, und dass seit diesem Tag in Deutschland kein ernsthafter Diskurs mehr zum Thema stattfand, und dass sie dazu, wie man hier sieht, auch nicht bereit sind. Die Gemeinschaft die diese Regel aufstellte gibt es also garnichtmehr, und seither wurde seitens der Regierung auch nicht mehr ernsthaft drarüber diskutiert.
Dass dazu aber dringend Bedarf besteht sehen sie an der aktuellen Frage die über youtube.com (Bürgerinterview) an die Kanzlerin gestellt wurde, und die mit 4130 Stimmen über 2000 Stimmen vor der 2. Frage liegt.
Dass in Zeiten der Finanzkrise die Frage nach der legalisierung von Hanf trotzdem extremes Interesse findet scheint zunächst überraschend, zeigt aber doch ganz deutlich den Handlungsbedarf.
Sind sie bereit aufgrunddieser Tatsachen erneut über eine Legalisierung nachzudenken?
Sehr geehrter Herr Alberger,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Grundsätzlich stellt jeder Verkehrsteilnehmer, der unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen steht, eine Gefahr für sich und andere dar. Nach § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt jeder ordnungswidrig, der unter der Wirkung eines berauschenden Mittels ein Kraftfahrzeug führt, wobei die Wirkung als nachgewiesen gilt, wenn eine solche Substanz im Blut nachgewiesen wird, und nicht erst dann, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung durch einen Substanzkonsum vom Verkehrsteilnehmer ausgeht. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass der Substanzkonsum insgesamt zurückgeht, und damit auch die Gefahren im Straßenverkehr. Ich stimme Ihnen zu, dass einmaliger Konsum, der nicht nachweisbar vor einer Autofahrt stattgefunden hat, nicht zu einem Entzug des Führerscheins führen sollte.
Wie Frau Dr. Merkel in ihrer Antwort auf die von Ihnen genannte Frage auf youtube klargestellt hat, sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Freigabe von Cannabis oder einer Diskussion darüber, da sie die Nebenwirkungen des Cannabiskonsums für zu gefährlich hält. Durch eine Legalisierung würde die Schwelle zum Konsum gesenkt; dies würde dem erklärten Ziel einer Reduzierung des Konsums von Cannabis entgegenstehen.
Repräsentative Umfragen zeigen zudem, dass auch eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung eine Legalisierung von Cannabis nicht gut oder ganz und gar nicht gut findet.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans