Portrait von Mechthild Dyckmans
Mechthild Dyckmans
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Mechthild Dyckmans zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Daniel A. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Daniel A. bezüglich Recht

Frau Dyckmanns,

ihre "Argumnetation" läuft in letzter Konsequenz immer darauf hinaus, dass die BR Cannabis für nicht ungefährlich hält und Risiken bestehen. Ich frage sie Folgendes: Wo ziehen sie jene Grenze des "Risikos", deren Überschreitung ein Verbot und eine Bevormundung des freien Bürgers nötig macht? Viele Dinge sind riskant und können bei "íntensivem Langzeitkonsum/ Tun" zuSchäden führen, eine Auflistung erspare ich mir jetzt mal. Aber ich denke wir wissen beide, dass hier nicht nur Alkohol und Tabak gemeint sind. Und wie vereinbaren sie diese Regelementierungen mit dem Grundsatz der Privatautonomie? Und wieso ist in ihren Augen für den Jugendschutz ein Verbot effektiver, bei dem sich die Jugendlichen denken "ob heute (mit z.B. 15) oder später (mit volljährigkeit) ist ja sowieso egal weil gleich verboten" - während bei einer Freigabe ab 18 nicht Wenige geneigt wären zu denken: "Lieber noch 3 Jahre warten als jetzt unnötig den Ärger bekommen"?

Und sollten die diese Antwort auserwählen, dann bitte ich sie auch, eine direkte Antwort zu formulieren und mir keine standartisierten "Regierungserklärungen" um die Ohren zu hauen, die hier schon so viele Fragenden völlig unbefriedigt zurückgelassen haben.

Dankeschön, schönen Tag.

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Anders,

Da mir in diesem Forum sehr viele gleichartige Fragen gestellt werden, bitte ich um Verständnis, dass auch gleichartige Antworten gegeben werden.

Der Langzeitkonsum von Cannabis birgt nicht nur die bekannten gesundheitlichen Risiken für den Einzelnen (Beeinträchtigungen des respiratorischen Systems, immunsuppresive Effekte, negative Auswirkungen auf die Reproduktion, emotionale und kognitive Folgeschäden), sondern erhöht auch das Risiko für soziale, psychische und physische Folgeschäden.

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, sollen vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln bewahrt werden. Daher stellt der Gesetzgeber nicht nur Verhaltensweisen unter Strafe, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind. Es geht vielmehr um die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält.

Die Grenze ist erreicht, wo die Freiheit von Sucht und Abhängigkeit nicht mehr erreicht werden kann. Wer suchtabhängig ist, ist nicht frei. Das liberale Menschenbild, das auf freier Selbstbestimmung beruht, verlangt aber Freiheit von Sucht und Abhängigkeit. Um dies zu erreichen, setzt liberale Drogen- und Suchtpolitik auf die drei Säulen Prävention, Therapie und, wo notwendig, Repression. Der Suchtmittelkonsum in Deutschland führt zu einer großen Zahl vorzeitiger Sterbefälle, zu erheblichen Krankheitshäufungen, großem persönlichen Leid und hohen Kosten für die Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans