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Mechthild Dyckmans
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Frage von Peter M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Peter M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich danke für Ihre Antwort bezüglich der Aufnahme von Methylon ins BtMG.
Auf Anfrage beim BfArM wurde mir sinngemäß mitgeteilt, dass aus Gründen der Verschwiegenheit keine Erklärung für diese Empfehlung gegeben werden kann. Diese Vorgehensweise finde ich etwas seltsam und frage mich, wie das Vorenthalten von Informationen mit dem Ziel der Prävention und Aufklärung vereinbar ist.
Die von mir gefundenen Informationen enthielten nach wie vor keine Informationen über gesundheitliche Auswirkungen, die eine Aufnahme ins BtMG zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen würden.
Von daher stellt sich mir die Frage, ob das Gesundheitsministerium bzw. die Bundesregierung der Empfehlung des BfArM folgen werden und sofern dies zutrifft, aus welchen Gründen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Möler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Möler,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Die genauen Gründe für die Empfehlung des Sachverständigenrates kann ich Ihnen leider auch nicht nennen.

Es gibt in der wissenschaftlichen Fachwelt Hinweise darauf, dass Methylon als synthetisches Cathinon über Eigenschaften verfügt, die denen der (seit 1986 verbotenen) psychoaktiven Substanz MDMA (Ecstasy) ähneln, z.B. auf der Internetpräsenz der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA): http://www.emcdda.europa.eu/publications/drug-profiles/synthetic-cathinones/de .

Ob eine Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz erfolgt, wird derzeit geprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans