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Mechthild Dyckmans
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Frage von Fabrizio M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Fabrizio M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Abgeordnete Dyckmans!

Ihre Antwort:
http://www.abgeordnetenwatch.de/mechthild_dyckmans-575-37544--f313149.html#q313149

Ist Ihre Antwort dahingehend zu verstehen, dass Sie der Meinung sind, Drogen sollten verboten sein, da nur über den Schwarzmarkt ein maximaler Schutz möglich ist?

Ist Ihnen als Drogenbeauftragte und Sachverständige nicht bekannt, dass es eine Altersbeschränkung für legale Drogen gibt, und diese durch staatliche Kontrollen auch gut durchgesetzt werden können?

Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung zur Kontrolle des Schwarzmarktes ein, die gewährleisten, dass eben keine Minderjährigen an Drogen gelangen?

Wie hoch schätzen Sie als Expertin die Verfügbarkeit von Cannabis an Deutschen Schulen ein?

Teilen Sie die Ansicht der Experten vor Ort? "Heute ist sich die Berliner Drogenbeauftragte Christine Köhler-Azara sicher: „Es gibt keine Schule in Berlin, an der man es nicht bekommt.“
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/an-jeder-berliner-schule-gibt-es-cannabis/5782006.html

Vertreten Sie die Ansicht, dass Studien und Befragungen bezüglich illegalisierter Substanzen, durch Angst vor Strafverfolgung der Probanden dennoch zu repräsentativen Ergebnissen führen?

Kennen Sie als Drogenbeauftragte und Sachverständige andere Lösungsszenarien als Prohibition und die Marktlösung? Wenn ja, welche?

Warum sprechen Sie sich gegen ein Werbeverbot von Drogen aus, und wie ist das vereinbar mit dem Jugendschutz?

Verstossen folgende Werbekampagnen aus Ihrer Sicht gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates: Jägermeister, Captain Morgan?

Wie bewerten Sie die Studie der DAK aus dem Jahr 2009 "Einfluss der Werbung auf Einstellung und Verhalten", die sehr wohl zu dem Ergebnis kommt, das Werbung für Drogen einen Einfluss auf Kinder und Jugendliche haben? (Quelle: http://www.presse.dak.de/ps.nsf/Show/4F60482351FD8C41C12575AD002CB163/$File/Studie_komplett_klein.pdf )

mit solidarischen Grüßen,

Fabrizio Meszaros

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meszaros,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Die Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland umfasst nicht nur die Angebotsreduzierung durch die Unterstellung von Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz, sondern in gleichem Maß auch Prävention, Beratung und Behandlung sowie Maßnahmen zur Schadensreduzierung. Eine Einengung der politischen Diskussion auf die Verbotsthematik greift zu kurz und trägt zur Lösung der sucht- und drogenbedingten Probleme nicht bei. Es kommt darauf an, gesundheitliche und soziale Schäden durch Sucht und Missbrauch insgesamt zu reduzieren. Dies gilt für Tabak und Alkohol genauso wir für Betäubungsmittel.

Die Werbung für Betäubungsmittel ist bereits nach § 14 Abs. 5 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar, eine weitere Regelung, etwa über das Jugendschutzgesetz, ist daher überflüssig.

Auch ich sehe die Werbung für alkoholische Getränke durchaus kritisch. Nach den Verhaltensregeln der Deutschen Werbewirtschaft soll kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke nicht zu missbräuchlichem Konsum alkoholhaltiger Getränke auffordern oder einen solchen Konsum verharmlosen.

Zuständig für die Überwachung der Verhaltensregeln ist der Deutsche Werberat. Bei vermuteten Verstößen gegen die Verhaltensregeln der Werbewirtschaft kann sich jede Person mit einer Beschwerde an den Deutschen Werberat wenden. Der Deutsche Werberat wendet bei einem Verstoß in Zusammenarbeit mit seinen Partnern aus der Werbewirtschaft die effektiven Instrumente der Selbstregulierung zur Änderung oder Einstellung der kritisierten Werbung an.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans