Frage an Mechthild Dyckmans von Peter M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
aus welchem Grund empfiehlt der Sachverständigenrat die Aufnahme von Methylon ins BtMG?
Bei meiner Recherche nach Fallberichten und Studien wurde mir der Grund nicht ersichtlich. Wie wird die Empfehlung daher begründet?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Möler
Sehr geehrter Herr Möler,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Sachverständigenrat sitzt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Er ist ein unabhängiges Gremium. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Informationen direkt bei der Geschäftsstelle des Rates einzuholen:
Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 99-307-0 (Zentrale)
Fax: +49 (0)228 99-307-5207
E-Mail: poststelle@bfarm.de .
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans