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Mechthild Dyckmans
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Frage von Ewgeni D. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Ewgeni D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wie ich mitbekomme habe wollen Sie eine neue Anlage IV im Betäubungsmittelgesetz einführen. Dort werden dann betäubungsmittelähnliche Substanzen (Muskatnuss ?) untergebracht und somit aus dem Verkehr gezogen. Ohne neutrale wissenschaftliche Studien. Somit wären viele harmlose Pflanzen direkt verboten (zum Beispiel Kratom und Kanna usw.). Obwohl diese Pflanzen das Potential haben in der Medizin verwendet zu werden. Von Kratom und Kanna ist bis heute kein Mensch gestorben. Eine starke Abhängigkeit ist von den beiden Pflanzen nicht zu erwarten und somit wären Schäden für die Gesellschaft widerlegt. Unsere Nachbarländer (Tschechien, Portugal und Spanien) passen ihre Drogenpolitik an und werden immer liberaler, aber nur ihr Politiker in Deutschland könnt es nicht einsehen, dass durch eure repressive Drogenpolitik nichts besser wird. Es ist zwar gut, wenn unbekannte synthetische Substanzen erst mal aus dem Verkehr gezogen werden - und dazu gehören auch die Rächermischungen, die mit diesen Substanzen verseucht sind, aber wieso müssen rein pflanzliche Substanzen wie Kratom und Kanna verboten werden ? Wem schaden diese Pflanzen ? Zeigen Sie mir die Studien, die Sie durchgeführt haben. Und ich verlange neutrale Studien von unabhängigen Instituten. Außerdem möchte ich wissen, ob Sie von der Pharmaindustrie unter Druck gesetzt werden oder sogar Geld geflossen ist, um die repressive Drogenpolitik und den Cannabisverbot weiterzuführen. Sind Sie wirklich unabhängig ? Ist das Bundesministerium für Gesundheit unabhängig ? Ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unabhängig ? In den letzten Jahren kam der Verdacht auf, dass es nicht so ist. Ihre Drogenpolitik wird immer repressiver.

Kritischer Report zum War on Drugs & der repressiven Drogenpolitik: http://www.globalcommissionondrugs.org/Report
Mehrere Artikel die an der Unabhängigkeit von BfArM & BMG zweifeln: http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/category/bfarm

Ewgeni Dimke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dimke,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Seit einigen Jahren werden über Headshops und im Internet Stoffgemische vertrieben, die offiziell als "Räuchermischungen", "Badesalze" und "Raumduft" bezeichnet werden, aber oft synthetische psychoaktive Substanzen enthalten und zu Rauschzwecken konsumiert werden. Der Konsum dieser Substanzen hat in einigen Fällen zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen geführt. Um die Möglichkeiten einer Reduzierung des sich schnell ausbreitenden Angebots solcher Substanzen auszuloten, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens vorgelegt, in dem vorgeschlagen wird, durch eine neue Anlage IV zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) die Möglichkeit zu schaffen, nicht mehr nur konkrete Stoffe, sondern zusätzlich Stoffgruppen einschließlich Derivaten dem BtMG zu unterstellen, wenn mit Ihnen zu Missbrauchszwecken operiert wird. Die in dem Gutachten getroffenen Annahmen werden zur Zeit von der Bundesregierung geprüft.

Zu Ihren weiteren Fragen: Mitragyna speciosa (Kratom) und Kanna (Sceletium tortuosum) unterliegen nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Besitz und Erwerb sind in Deutschland nach dem Betäubungs­mittelrecht nicht strafbar. Eine Beschlussfassung zu Kratom wurde in der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel am 3. Mai 2010 vertagt.

Allerdings ist davon auszugehen, dass Kratom und Kanna unter die Definition von §2 Abs 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG) fallen, sobald sie für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt sind. Somit sind Herstellung, Handel und Verkauf beider Substanzen nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanzen vorliegen. Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln, die Kratom oder Kanna enthalten, wäre ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Arzneimittelgesetz strafbar.

Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass unsere Politik immer repressiver wird. Erstmals hat diese Regierung z.B. die Möglichkeit geschaffen, Cannabis als Fertigmedizin zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans