Frage an Mechthild Dyckmans von Wolfgang S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmanns,
in der Anlage I zum BtmG sind als Betäubungsmittel u.a. aufgeführt:
"die Stereoisomere der in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen, wenn sie als Betäubungsmittel missbräuchlich verwendet werden sollen".
Was ist hier gemeint mit "als Betäubungsmittel missbräuchlich verwenden"?
Insbesondere: was bedeutet das Wort Betäubungsmittel (das ja gerade erst definiert werden soll) in diesem Zusammenhang?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
Missbrauch liegt immer dann vor, wenn eine psychoaktive Substanz nicht ihrem Zweck entsprechend, also nicht bestimmungsgemäß, benutzt wird. Nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist jeglicher Gebrauch jeder Art von illegaler Droge ohne einen medizinischen Grund als Missbrauch zu werten.
Die Definition des Begriffes Betäubungsmittel ergibt sich aus § 1 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes. Danach sind Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Außerdem werden durch die mit Spiegelstrichen am Ende dieser Anlagen gekennzeichneten Aufzählungen u. a. die Ester, Ether, Salze und Zubereitungen den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise unterstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans