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Mechthild Dyckmans
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Frage von Stefan M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Stefan M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

Ihrer Anregung, mir weiterführende Informationen im Internet zu besorgen habe ich befolgt und bin dabei auf folgenden Film gestoßen, welcher sämtliche aktuellen Fachberichte zu diesem Thema hervorragend zusammenfasst. Es handelt sich bei diesen Informationen um nachprüfbare Tatsachen, wofür neben den im Abspann genannten Quellen auch die Newsletter des IACM zur Recherche herangezogen werden können.

Daher ist meine Frage diesesmal tatsächlich auf die Legalisierung von Cannabis ausgelegt:

Können Sie das Verbot von Cannabis hinsichtlich dieser Informationen noch einen Tag länger mit Ihrem Gewissen vereinbaren und den Tod sowie das Leid von Krebspatienten in Kauf nehmen?

Können Sie weiterhin ernsthaft der Meinung sein, dass es mit den Menschenrechten vereinbar sei, einem jeden erwachsenen Menschen den Konsum von Cannabis auch ohne krank zu sein und zu rein prophylaktischen Zwecken zu verbieten? Den Informationen in diesem Film folgend, ist das Verbot von Cannabis ein Verbrechen an der Menschheit und kann nicht länger von Ihnen zu vertreten sein.

Hier nun der Link zum Film "Cannabis heilt Krebs":
http://www.youtube.com/watch?v=CiP9LVtE9EY&feature=player_embedded

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Münch!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Münch,

vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Frage.

Es sind einige wirksame therapeutische Anwendungen von Cannabis belegt: Die Linderung von Übelkeit und Erbrechen, zur Anregung des Appetits und Förderung der Gewichtszunahme sowie zur Reduzierung des Augeninnendrucks bei Glaukomen. Durch die Gabe von THC konnten auch Muskelspasmen bei Wirbelsäulenverletzungen oder bei Multipler Sklerose verringert werden. Daher habe ich mich auch dafür eingesetzt, dass Cannabis in Form von Fertigarzneimitteln zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden kann. Die Möglichkeit zur Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Basis von Cannabis in Deutschland wurde durch die 25. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung vom 18. Mai 2011 geschaffen. Ich darf daran erinnern, dass dies keine der Vorgängerregierungen durchgesetzt hat. Ich wünsche mir, dass viele Arzneimittelhersteller von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und so Patienten weitere Therapieoptionen ermöglicht werden. Wenn Arzneimittelhersteller mit klinischen Studien, die den in Deutschland gültigen Zulassungsstandards entsprechen, eine heilende Wirkung von Cannabis für Krebs nachweisen, steht einer Zulassung nichts im Wege.

Im Internet sind viele Informationen zum Thema Cannabis unterwegs, die einer kritischen Betrachtung nicht immer standhalten. Dei von Ihnen genannte Dokumentation stellt zwar Informationen zusammen, aber nicht gerade besonders ausgewogen. Auch der Regisseur, Len Richmond, weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit seinem Film keine medizinischen Aussagen treffen will.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans