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Mechthild Dyckmans
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Frage von Dirk Carsten Hendrik S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Dirk Carsten Hendrik S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

der Krieg gegen die Drogen ist verloren, wann passt die Bundesregierung ihre Politik der neuen Lage an und wie viel Geld hat bisher dieser Krieg gekostet?

Warum wird bei Eigenanbau von Cannabis aus dem Kann - ein Mussgesetz? Um es vorwegzunehmen, es gibt praktisch kein Verfahren seit Ende 2009 das bei Eigenanbau eingestellt
wurde.

Warum meint das Bundesgesundheitsministerium sich an internationale Verträge halten zu müssen, obwohl selbst die USA sich nicht mehr an diese Verträge hält?

Es gibt in Berlin 5000 Lobbyisten, welche Rolle spielen daher die Interessen der deutschen
Wirtschaft in der Drogenpolitik, oder anders formuliert, inwieweit bestimmen die Interessen der deutschen Wirtschaft die Drogenpolitik der Bundesregierung?

Ist ihrer Meinung nach grenzenloser Lobbyismus eine Gefahr für unsere Gesellschaft, unsere
parlamentarische Demokratie, aber auch für die Unabhängigkeit der Justiz?

Schädigt ein Cannabiskonsument unsere Gesellschaft und wie wirkt diese Schädigung aus?

Ist ihnen bekannt das trotz des Nachweises von psychischer Abhängigkeit bei 2 Prozent der
Dauerkonsumenten, THC, der psychoaktive Hauptbestandteil von Cannabis, nicht im eigentlichen Sinne giftig ist und auch keine Körperliche Abhängigkeit auslöst?

Ist ihnen bekannt wann Cannabis zum ersten mal in deutscher Sprache als Medizin ausführlich beschrieben wurde und von wem?

Ist es vertretbar das schwer kranken Menschen Cannabis als Medizin verwehrt wird?

Wie soll ich einem Kind die Drogenpolitik der Bundesregierung erklären ohne die Unwahrheit sagen zu müssen?

Sind nicht die sozialen Konsequenzen für den Cannabiskonsumenten stärker als der Konsum selbst?

Ich darf sie bei der Beantwortung meiner Fragen daran erinnern das nicht die Gesellschaft die Gesetze erlässt, sondern die Politik. Sollte daher nicht die Politik bei ihrer Gesetzgebung die
Interessen und Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigen?

MfG

Dirk Scheschonka

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Scheschonka,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Bei Cannabis handelt es sich um eine berauschende Substanz, deren Konsum gesundheitsgefährdend ist. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den Konsum von Cannabis zu verhindern bzw. zu verringern. Dass - wie Sie schreiben - THC bei 2% der Dauerkonsumenten nicht schädlich ist, beruhigt mich keineswegs. Denn was ist mit den anderen 98%?

Die Drogen- und Suchtpolitik ist in Deutschland im Großen und Ganzen erfolgreich, auch wenn es wie in vielen anderen Politikbereichen natürlich immer Verbesserungsmöglichkeiten gibt. So hat der Konsum von illegalen Drogen wie Cannabis seit 1995 kontinuierlich abgenommen. Zwar nicht in allen Fällen in dem Maße, in dem dies im Interesse der Gesundheit der Menschen in Deutschland wünschenswert wäre. Diese Trends zeigen aber, dass die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung mit ihren vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung und Angebotsreduzierung auf einem guten Weg ist. Hierdurch wird suchtmittelabhängigen Menschen und Personen, die suchtgefährdet sind, effektiv geholfen.

Die Einhaltung von Verträgen ist die Grundlage des Vertrauens in internationalen Beziehungen, man kann nicht einfach davon abweichen, wenn es einem in den Sinn kommt. Deutschland hat sich wie die anderen 180 Unterzeichnerstaaten zur Einhaltung der internationalen Suchtstoffübereinkommen verpflichtet, welche die Verwendung von Cannabis und anderen Suchtstoffen ausschließlich auf medizinische oder wissenschaftliche Zwecke beschränken. Dies ist unverzichtbar für eine effiziente Überwachung und Kontrolle im Betäubungsmittelbereich sowie die Voraussetzung für einen ausgewogenen Ansatz in der Drogenpolitik. Die USA haben diese Verträge nicht nur ratifiziert, sondern maßgeblich mitgestaltet und engagieren sich nach wie vor um die Einhaltung der Vereinbarungen. Auch die Bevölkerung in Kalifornien hat sich mit der Abstimmung über die "Proposition 19" am 2. November 2010 dagegen entschieden, Marihuana zu legalisieren und die mit dem Besitz größerer Mengen und der Erlaubnis eines Eigenanbaus von Cannabis verbundenen Risiken einzugehen.

Im Bereich illegale Drogen kann sich die Bilanz der deutschen Drogen- und Suchtpolitik im internationalen Vergleich sehen lassen. Neben einer konsequenten Prävention, zahlreichen Beratungs- und Behandlungsangeboten und Maßnahmen der Schadenreduzierung hat sich in Deutschland schon seit langem der Grundsatz "Therapie statt Strafe" durchgesetzt. Hier verfügt Deutschland durch die Verabschiedung der §§ 31 BtMG (Strafmilderung oder Absehen von Strafe) und 31a BtMG (Absehen von der Verfolgung) über moderne und effektive Instrumente, den einzelnen Konsumenten in eine entsprechende Therapie zu vermitteln und dennoch die Bekämpfung des organisierten Drogenhandels weiterhin zu ermöglichen.

Durch die 25. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung wurde für viele Schmerzpatienten die Möglichkeit einer weiteren Therapiealternative durch cannabishaltige Fertigarzneimittel geschaffen. Das erste (Sativex) hat bereits eine Zulassung erhalten. Ich wünsche mir, dass weitere Arzneimittelhersteller Zulassungsanträge stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans