Frage an Mechthild Dyckmans von Gabriele G. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte Frau Dyckmanns
Ihre Antworten auf Fragen von Patienten, die Cannabis als Heilmittel benötigen, machen mich nur noch wütend. Halbwahrheiten werden nicht dadurch wahr, dass Sie sie ständig wiederholen.
Welche zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel gibt es für Schmerzpatienten?
für HIV-und Krebspatienten?
für Ataxie bei MS?
für Glaukompatienten?
für Morbus-Crohnpatienten?
für Epilepsie-Patienten?
für Tourette-und ADHS-Patienten?
für Patienten, die ihre Suchterkrankung mit Cannabis in Schach halten?
Wieso hat in Ihren Augen das Suchtstoffübereinkommen von 1961 ein höheres Gewicht als das Grundgesetz, das zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist und wo geschrieben steht:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" ?
Warum wird keine Cannabisagentur gegründet, wie Holland, Kanada und jetzt Israel das machen?
Warum wird nicht holländisches Medizinal-Cannabis von dieser Agentur aufgekauft (oder selbst hier angebaut) und kostenlos an die Patienten verteilt, wenn Sie den Eigenanbau auf Teufel-komm-raus verhindern wollen?
In Ihrer Anwort vom 11.10.2011 an den Schmerzpatienten Uwe Ciecior, schreiben Sie, dass der THC-Gehalt von selbstangebautem Cannabis nicht kontrollierbar ist. Das ist nicht richtig. Er kann ganz einfach in einem gerichtsmedizinischen Labor bestimmt werden, sobald Patienten die Genehmigung für den Anbau haben. Ohne diese Genehmigung dürfen diese Labore Patienten-Cannabis nicht prüfen. Allerdings ist das auch nicht wirklich wichtig. Patienten merken sehr schnell, wie viel sie von der selbstangebauten Pflanze inhalieren oder als Keks verwenden müssen, um den gewünschten positiven Effekt zu erzielen.
Warum treffen Sie sich nicht einfach mal zusammen mit Ihrem Chef mit Vertretern der Patienten,
um nach einer Lösung zu suchen?
freundliche Grüße
Gabriele Gebhardt
Sprecherin des Selbsthilfenetzwerkes-Cannabis-Medizin (auch über unsere website, die Sie ja sicher kennen) erreichbar.
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre kritischen Ausführungen zu Cannabis als Medizin.
Ich bin mir durchaus bewusst, welche Leiden die in Ihrem Selbsthilfenetzwerk organisierten Patientinnen und Patienten haben.
Auf der anderen Seite bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ein Arzneimittel in Deutschland nicht ungetestet frei gegeben werden kann. Mit der 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung haben wir dafür gesorgt, dass erstmals in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Unter sieben Jahren rot-grüner Regierung hat es eine solche Regelung nicht gegeben.
Bislang gibt es ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel, das für die Behandlung von Spastik bei Multipler Sklerose zugelassen wurde. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob weitere Zulassungsanträge für andere Indikationen gestellt werden. Ich wünsche mir das für die Patientinnen und Patienten sehr.
Selbst angebautes Cannabis ist nach Ansicht der Bundesregierung für die therapeutische Anwendung nicht geeignet, da bei selbst angebautem Pflanzenmaterial weder der THC-Gehalt noch das enthaltene Alkaloidspektrum kontrollierbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans