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Mechthild Dyckmans
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Frage von Bakra M. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Bakra M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Werte Frau Dyckmans,

meine Eltern stammen aus Indien, deswegen möchte Ich Ihnen folgendes nicht vorenthalten: Das oberste Gericht von Mumbay hat die im indischen Gesetz vorgesehene zwangsläufige Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte ausgesetzt (siehe http://www.humanrightsanddrugs.org/2011/06/indian-court-mandatory-death-penalty-drug-offences/ , deutschsprachige Meldung dazu auf http://bit.ly/qyQO9I ).

Sicherlich stimmen wir alle darüber ein, dass die Todesstrafe für kein kriminelles Vergehen akzeptabel ist, auch nicht für Delikte im Zusammenhang mit Drogen.

Konsequenterweise wurde die zwangsweise Anwendung nun zu einer Optionalen. Können Sie die diplomatischen Kanäle anhalten, den Minimalkonsens der Abschaffung der Todesstrafe weiter vorran zu bringen?

Nicht nur in Indien werden Personen wegen Drogen ermordet, auch im Iran und China..

ein besorgter Bürger,
B. Muhabrabi

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Muhabrabi,

vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Frage.

Ich begrüße die Entwicklung in Indien, denn der Schutz der Menschenrechte und der Schutz vor grausamen Strafen ist ein wichtiges politisches Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP wurde daher vereinbart, dass die Bundesregierung für die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung eintritt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Todesstrafe als Strafe für Drogendelikte. Wir setzen uns bei unseren internationalen Verhandlungs- und Gesprächspartnern dafür ein, dass die Todesstrafe in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 2 des von Deutschland bereits 1973 ratifizieren Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR-International Covenant on Civil and Political Rights) für Straftaten im Zusammenhang mit Drogendelikten nicht mehr angewendet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans