Frage an Mechthild Dyckmans von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Dyckmans,
am 11.10.2010 meinten Sie u.a.:
....der Entwurf der 25. Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelrechts (25. BtMÄndV) erarbeitet. Ich finde es durchaus positiv, dass das Betäubungsmittelrecht ständig den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Zudem sind diese Anpassungen...
Wird jetzt das Betäubungsmittelrecht den aktuellen Entwicklungen angepasst ?
Wieso widersprechen sich in diesem Fall Ihre Aussagen zur Drogenpolitik ?
Sehr geehrter Herr Weissmann,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Die Herausforderungen durch Drogenhandel und Drogenkonsum ändern sich ständig. Es entstehen neue Konsummuster, neue Drogen werden angeboten, bekannte Drogen wie Cannabis werden mit einem höheren THC-Gehalt angeboten. Daher ist es neben verstärkter Aufklärung, dem Ausbau von Angeboten zur Beratungen und Behandlungen bei Drogenproblemen auch notwendig, die Verfügbarkeit von Substanzen einzuschränken, um die gesundheitlichen und sozialen Risiken durch den Konsum von illegalen Drogen für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verringern. Auf der anderen Seite soll ein möglicher positiver Nutzen von Betäubungsmitteln für Heilzwecke nicht durch zu repressive Regelungen unmöglich gemacht werden. Daher wurde durch die 25. Verordnung zur Änderung des Betäubungsmittelrechts (25. BtMÄndV) unter anderem die Voraussetzung dafür geschaffen, cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Therapieunterstützung bei Multipler Sklerose einsetzen zu können. Dies ist ein Beispiel dafür, wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer Weiterentwicklung des Betäubungsmittelrechts zum Nutzen der Patientinnen und Patienten führen können, ohne das ebenso berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem wirksamen Schutz vor illegalen Drogen aus den Augen zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans