Frage an Mechthild Dyckmans von Michael W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Dyckmans,
einige Fragen.
1. Ist die Drogenpolitik gescheitert?
2. Verschlingt der Drogenkrieg zu viele Steuergelder?
3. Müssen kranke Menschen auf teuere Arzneimittel (THCersatz) zurückgreifen, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden?
4. Glauben Sie, dass ein fortbestehendes Verbot, Verfolgung und Strafe eine gute Lösung sind?
5. Glauben Sie, dass es möglich wird eine Regelung für die kontrollierte Abgabe von Gras zu treffen?
6. Finden Sie es schlimm, dass gestrecktes Gras im Umlauf ist?
7. Finden Sie nicht, dass das Verbot eigentlich gar nichts bringt, da doch jeder der Drogen nehmen will auch Drogen nehmen kann und wird?
8. Finden Sie nicht, dass die Legalisierung bzw. Duldung von Gras eine soziale Richtung wäre,
welche auch viele Bürger vertreten? Demokratie und so ...
Fragen können ganz einfach mit ja oder nein beantwortet werden. Danke.
Sehr geehrter Herr Weissmann,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Drogen- und Suchtpolitik ist in Deutschland im Großen und Ganzen erfolgreich, auch wenn es wie in vielen anderen Politikbereichen natürlich immer Verbesserungsmöglichkeiten gibt. So ist der Verbrauch an Zigaretten, der Alkoholverbrauch pro Kopf und der Konsum von illegalen Drogen wie Cannabis seit 1995 kontinuierlich gesunken. Zwar nicht in allen Fällen in dem Maße, in dem dies im Interesse der Gesundheit der Menschen in Deutschland wünschenswert wäre, wie zum Beispiel beim Alkohol. Diese Trends zeigen aber, dass die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung mit ihren vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensreduzierung und Angebotsreduzierung auf einem guten Weg ist. Hierdurch wurden und wird suchtmittelabhängigen Menschen und Personen, die suchtgefährdet sind, effektiv geholfen.
Im Bereich illegale Drogen kann sich die Bilanz der deutschen Drogen- und Suchtpolitik im internationalen Vergleich sehen lassen. Neben einer konsequenten Prävention, zahlreichen Beratungs- und Behandlungsangeboten und Maßnahmen der Schadenreduzierung hat sich in Deutschland schon seit langem der Grundsatz "Therapie statt Strafe" durchgesetzt. Hier verfügt Deutschland durch die Verabschiedung der §§ 31 BtMG (Strafmilderung oder Absehen von Strafe) und 31a BtMG (Absehen von der Verfolgung) über moderne und effektive Instrumente, den einzelnen Konsumenten in eine entsprechende Therapie zu vermitteln und dennoch die Bekämpfung des organisierten Drogenhandels weiterhin zu ermöglichen.
Durch die 25. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung wurde für viele Schmerzpatienten die Möglichkeit einer weiteren Therapiealternative durch cannabishaltige Fertigarzneimittel geschaffen. Das erste (Sativex) hat bereits eine Zulassung erhalten. Ich wünsche mir, dass weitere Arzneimittelhersteller Zulassungsanträge stellen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen einen Ermessensspielraum für die Krankenkassen, eine Kostenübernahme von Rezepturarzneimitteln mit nicht zugelassenen Wirkstoffen in besonderen Einzelfällen zu gewähren. Dies zu beurteilen, ist im Einzelfall eine Angelegenheit der Experten des medizinischen Dienstes im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse.
Bei Cannabis handelt es sich um eine berauschende Substanz, deren Konsum gesundheitsgefährdend ist. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, den konsum von Cannabis zu verhindern. Außerdem hat sich Deutschland wie die anderen 180 Unterzeichnerstaaten zur Einhaltung der internationalen Suchtstoffübereinkommen verpflichtet, welche die Verwendung von Cannabis und anderen Suchtstoffen ausschließlich auf medizinische oder wissenschaftliche Zwecke beschränken. Dies ist unverzichtbar für eine effiziente Überwachung und Kontrolle im Betäubungsmittelbereich sowie die Voraussetzung für einen ausgewogenen Ansatz in der Drogenpolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans