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Mechthild Dyckmans
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Frage von Robert B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans

In Spanien ist der Konsum von Cannabis genau wie in Deutschland auch erlaubt, nur der Besitz, der Handel, die Einfuhr und der Anbau sind verboten. Es dürfen sich in Spanien aber sogenannte Cannabis Social Clubs bilden, die sich nicht in die Öffentlichkeit begeben. In diesen Clubs wird für den Eigenbedarf aller Mitglieder angebaut. Die Mitglieder erhalten nur kleine Mengen für ihren Eigenbedarf und dürfen diese besitzen und konsumieren aber nicht verkaufen.
Nachweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_Social_Club
Kommentar zum Nachweis: Das einzige, was sich in Deutschland als Cannabis Social Club bezeichnen kann, wartet darauf, in Deutschland ähnlich wie in Spanien arbeiten zu dürfen, da das nämlich in Deutschland so eben noch nicht erlaubt oder geduldet ist.
Cannabis Social Club im Entstehen in Deutschland: http://www.cannabis-clubs.de/

Dieses trägt dazu bei, dass ansonsten verfolgte Kiffer sich in einen legalen Rahmen bewegen können, um sich der Verfolgung zu entziehen. Jeder Konsument, der nicht mehr verfolgt werden muss, bedeutet für den Staat weniger Kosten. Zudem könnte man sogar noch das selbst angebaute Gras versteuern und könnte somit dringend notwendige Einnahmen für den Staat generieren.

Wenn Sie schon einer völligen Legalisierung nicht zustimmen, warum dann nicht den Konsumenten einen freien Raum gewähren. Immerhin hat eine Emnid Studie aus dem Auftrag des DHV ergeben, dass mehr als die Hälfte aller Deutschen dafür ist, dass Konsumenten nicht mehr verfolgt werden sollen.

Wäre es nicht an der Zeit, all diesen Konsumenten durch die Duldung der Cannabis Social Clubs eine Möglichkeit zu geben, legal konsumieren zu können?

Über eine baldige Antwort freue ich mich sehr.

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Brungert,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr, des Erwerbs und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Durch die präventive Wirkung der Strafandrohung wird die Verfügbarkeit und Verbreitung dieser Substanz eingeschränkt. Damit dient das Verbot dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen.

Auch neuere Studien haben Cannabis nicht als unbedenklich bewertet, vielmehr wird auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken des Cannabiskonsums hingewiesen. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen führen. Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind erwiesen.

Ihrem Vorschlag, Cannabis Social Clubs zuzulassen, kann ich nicht zustimmen. Cannabis Social Clubs sind mit den von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten internationalen Suchtstoffabkommen nicht vereinbar. In der spanischen Gesetzgebung besteht eine Grauzone, die es in Deutschland nicht gibt. Das drogenpolitische Ziel der Bundesregierung im Bereich der illegalen Drogen ist die Reduzierung des Konsums, auch bei Cannabis. Dieses Ziel wird meines Erachtens durch Cannabis Social Clubs nicht erreicht.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans