Frage an Mechthild Dyckmans von Harry M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
immer wieder freue ich mich in Ihren Antworten zu lesen, wie sehr Ihnen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes am Herzen liegt und welche Anfeindungen Sie bereit sind in Kauf zu nehmen, um Ihre stets wissenschaftlich fundierte Meinung im Bezug auf Drogenpolitik zu vertreten und zu verbreiten.
Insbesondere wenn es darum geht die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, sollte jedes Mittel recht sein. Ich bewundere Ihre Dickköpfigkeit bei der Um- bzw. Durchsetzung einer Jugendschutzpolitik, welche sich nicht durch leere Phrasen definiert.
Hier sei vor allem das Thema Eigenanbau von Drogen erwähnt, bei welchem Sie stets eine kompetente Meinung vertreten und den Schutz der Volksgesundheit in den Vordergrund stellen.
Substanzen, welche die Volksgesundheit in derartiger Weise bedrohen sollten nicht von jedermann zu Hause angebaut werden dürfen. Zu groß ist die Gefahr der weitergabe an Kinder und Jugendliche aus reiner Profitgier. Ganz zu schweigen von den Risiken eines eventuellen Passivkonsums. Diesbezüglich betrachte ich die Regelung des Nichtraucherschutzes als einen Gewinn für alle Bürger.
Warum ist der Anbau von Tabakpflanzen in geringen Mengen für den Eigenbedarf legal, bzw. wann wird auch dieser unter Strafe gestellt werden um die Gesundheit unserer Kinder effektiv schützen zu können?
Sehr geehrter Herr Maahs,
vielen Dank für Ihre Frage.
Tabak gilt in unserer Kultur nicht als Rausch-, sondern traditionell als Genussmittel. Der gewerblich und private Anbau von Tabak ist in Deutschland daher auch nicht verboten. Einer weiteren Verschärfung der Regelungen zum Tabakanbau bedarf es derzeit nicht. Es gibt Bestrebungen, den gewerblichen Anbau von Tabak auf andere Weise zu verringern. So wurde beispielsweise die Subventionierung des Tabakanbaus von Seiten der EU im Jahr 2010 eingestellt, um die europäischen Tabakbauern zu einem Umsteigen auf andere Produkte zu bewegen.
Die derzeitigen Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sind effektiv, wenn sie konsequent angewendet werden. So ist unter anderem der Verkauf von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten, und §10 Jugendschutzgesetz besagt, dass Minderjährigen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden darf. Bei der Verwirklichung des Jugendschutzes sind besonders Eltern und Erziehungsberechtigte in der Verantwortung. Diese müssen durch geeignete Angebote unterstützt werden.
Im Bereich des Nichtraucherschutzes ist durch das Verbot des Rauchens in öffentlichen Gebäuden, Flughafen und öffentlichen Verkehrsmitteln schon viel erreicht worden. Die Bundesregierung setzt zur weiteren Verringerung der Risiken des Tabakkonsums außerdem auf verstärkte Prävention, um Jugendliche in die Lage zu versetzen, selbstbewusst "nein" zum Rauchen zu sagen, sowie verbesserte Beratungs- und Behandlungsangebote für Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans