Frage an Mechthild Dyckmans von Pierre B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
In Ihrer Antwort vom 7.4. zu Herrn Obist schreiben sie:
"Tabak und Alkohol sind keine Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (...)"
Falsch, Tabak und Alkohol sind keine Betäubungsmittel(!) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, WEIL nur die in der Anlage 1-3 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführte Stoffe und Zubereitungen Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind.
Dem BtMG unterliegt es auch nicht Drogen zu definieren.
Weiter schreiben sie:
es wird daher (...) zu keinem Tabak- oder Alkoholverbot kommen."
Mit anderen Worten sagen sie das es zu keinem Tabak- oder Alkoholverbot kommen wird weil Tabak und Alkohol nicht verboten sind.
Ist das richtig?
Zu ihrem zweitem Argument, sie schrieben:
"(...) es wird daher und aufgrund der Tatsache, dass der Konsum von Tabak und Alkohol in unserer Gesellschaft seit langem akzeptiert und ihr Gebrauch verbreitet sind, zu keinem Tabak- oder Alkoholverbot kommen."
Also soll ein schädlicher Stoff den wenige konsumieren verboten werden und ein schädlicher Stoff den viele konsumieren legal bleiben? Und das weil viele ihn konsumieren?
Sehe ich das das richtig Frau Dyckmans?
Ist es nicht so das die Gesellschaftliche Akzeptanz dabei absolut kein Kriterium fuer die Aufnahme in die Anlagen 1-3 ist?
Der Zweckt des BtMG ist die Volksgesundheit zu schützen.
In §1 Abs. 2 des BtMG steht das die Bundesregierung ermächtigt ist die Anlagen 1-3 zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise eines Stoffes, vor allem im Hinblick auf das Hervorrufen einer Abhängigkeit erforderlich ist.
Und dem ist so. Tabak und Alkohol erfuehlen vollkommen alle Kriterien nach welchen Stoffe oder Zubereitungen in die Anlagen des BtMG aufgenommen werden.
Ich bitte sie zu meinen Ausführungen und Fragen direkt zu antworten und einzu gehen, Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Pierre Burkhardt
Sehr geehrter Herr Burckhardt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich freue mich, dass Sie meine Antworten so aufmerksam lesen. Im Betäubungsmittelgesetz wird das Wort Drogen tatsächlich nicht verwendet, insofern habe ich mich in meiner Antwort etwas umgangssprachlich ausgedrückt.
Zu Ihrer Forderung nach einem Verbot von Tabak und Alkohol: Mich erreichen - auch in diesem Forum - immer wieder gleichlautende Forderungen. Dies ist aus meiner Sicht eine sehr theoretische Diskussion, da die gesellschaftliche Akzeptanz für Tabak und Alkohol in Deutschland hoch ist. Ein rein prohibitiver Ansatz in der Suchtpolitik kann ebensowenig wie rein abstinenzorientierte Bemühungen verhindern, dass in der Bevölkerung alte und neue, legale und auch illegale psychoaktive Substanzen konsumiert werden und offenkundig auch ernstzunehmende Schwierigkeiten im Umgang mit diesen Substanzen existieren.
Es kommt eher darauf an, die Situation realistisch anzugehen und bei der gewünschten Reduzierung drogen- und suchtbedingter Gesundheitsprobleme langfristig zu denken. Eine tatsächliche Reduzierung drogen- und suchtbedingter Probleme kann nur durch das Zusammenwirken von Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminimierung und Angebotsreduzierung - wenn nötig eben auch als Repression - erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans