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Mechthild Dyckmans
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Frage von Georg H. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Georg H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Grohnde liegt deutlich näher an Kassel als Fukushima an Tokyo. Bei der von Ihnen mitbeschlossenen Laufzeitverlängerung wird das AKW von heute an gerechnet mindestens weitere 21 Jahre in Betrieb sein.
Natürlich hoffen wir alle, dass dieser Reaktor keine Katastrophe verursacht. In der 3-Monatsfrist des Moratoriums soll auch Grohnde im laufenden Betrieb auf Reaktorsicherheit geprüft werden.
Meine Fragen:
- Wie funktioniert eine Überprüfung im laufenden Betrieb?
- Wer wird mit den sicherheitstechnischen Überprüfungen beauftragt?

Unabhängig von den angekündigten Überprüfungen könnte theoretisch natürlich auch innerhalb der 3-Monatsfrist ein Störfall eintreten. Lassen wir die erheblichen Gesundheitsgefährdungen mal außer Acht (Augen zu und durch), so wird ein erheblicher wirtschaftlicher und finanzieller Schaden entstehen. Daher stellen sich für mich weitere Fragen an Sie als Juristin :
- Ist sichergestellt, dass die Betreibergewinne der letzten Jahre (Bsp. EON 2009: 6,2 Mrd Euro, 2010: 8,6 Mrd. Euro) in vollem Umfang zum Ausgleich derartiger Schäden verwendet werden?
- Wie hoch ist die Versicherungssumme beispielsweise von EON für das AKW Grohnde?
- Inwieweit gibt es eine persönliche Haftung der Vorständs- und Aufsichtsratsmitglieder der Betreibergesellschaften im Falle von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit ?
- Inwieweit gibt es eine persönliche Haftung der Mitglieder des Bundestages, die für die Verlängerung der Laufzeiten und der damit zumindestens mathematisch deutlich erhöhten Risiken gestimmt haben ?

Wenn ich mir vorstelle, dass viele Menschen unverschuldet beispielsweise durch den Verlust des Arbeitsplatzes in die private Insolvenz und damit an den Rand der wirtschaftlichen Existenz geraten, wäre es ein Trost zu wissen, dass die Verantwortlichen für oben aufgeführte mögliche Schäden ebenfalls mit dem gesamten Privatvermögen haften. Aber vermutlich tragen sie nur die "Verantwortung" ohne jegliche Konsequenzen.

Gruß
G.Hose

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hose,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. März 2011.

Bei der Sicherheitsüberprüfung, die vorgenommen wird, geht es um technische Fragen. Die Risikoanalyse aller deutschen Kernkraftwerke wird von der Reaktorsicherheitskommission als Gremium unabhängiger Experten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Länder und dem Bundesumweltministerium vorgenommen.

Bezüglich Ihrer weitergehenden Fragen bitte ich Sie, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden, bzw. Unternehmensvorstände zu wenden.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter: http://www.bmu.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB