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Mechthild Dyckmans
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Frage von Phillip S. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Phillip S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmanns,

In den letzten Tagen hört man immer wieder, dass auf dem legalen Markt gefährliche Räuchermischungen auftauchen die dem im Jahr 2008 verbotenem "Spice" ähneln. Natürlich werden einige Räuchermischungen wieder NEUE synthetische Cannabinoide enthalten die untersucht werden und verboten. Spätestens eine Woche nach dem Verbot kommen neue synthetische Cannabinoide auf den Markt die noch nicht im BTMG aufgezählt sind. ALso geht das ganze wieder von vorne los.

Diese Räuchermischungen dienen dazu eine Marihuanaähnliche, LEGALE Substanz in den Umlauf zu bringen, also "das legale originale Cannabis". Leider sind die Räuchermischungen massenweise gefährlicher als Marihuana und es werden noch stärkere folgen. Der Erfolg von dem Verkauf der o. g. Räuchermischungen ist überdurchschnittlich in Deutschland. Was wieder mal einem zeigt wie sehr gerne die Bürger zu einem Cannabisähnlichem Produkt greifen

Wäre es nicht einfacher das Originale Marihuana zu tollerieren? Daraufhin würden sämtliche Räuchermischungen die mit unbekannten gefährlichen Stoffen angereichert sind, sofort vom Markt verschwinden, da Sie ja keiner mehr braucht.

Oder finden Sie das in Ordnung, dass Sie nach jedem Verbot sich von den Herstellern an der Nase führen lassen?
Wollen Sie jetzt jede neue Mischung verbieten und das Spiel ewig so weitertreiben?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Skowronek,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie äußern allgemein Ihre Befürchtung, dass das Problem von Nachfolgeprodukten von Räuchermischungen ohne eine Legalisierung von Cannabis nicht in den Griff zu bekommen sei.

Auch ich sehe diese Problematik der Kräutermischungen und werde die weitere Entwicklung kritisch beobachten. Unsere zuständige Fachabteilung im Haus ist in ständigem Kontakt mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, um neue Trends zu analysieren und zu prüfen, ob ggf. weitere synthetische Cannabinoide dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen sind.

Ihre Auffassung, eine Legalisierung von Cannabis sei der richtige Weg, um das Problem mit den Kräutermischungen in den Griff zu bekommen, teile ich nicht.

Wie ich in diesem Forum immer wieder betont habe, ist eine Legalisierung von Cannabis seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind medizinisch erwiesen.

Neuere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Cannabiskonsum akute und langfristige Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann und ein chronischer Dauerkonsum mit großen Risiken verbunden ist. So berichten ambulante Drogenberatungsstellen von immer mehr Klienten (inzwischen mehr als ein Drittel), die primär wegen Cannabisproblemen in die Behandlung kommen. Bei Personen, die erstmalig in suchtspezifischer Behandlung waren, stand Cannabis als Substanz mit 61% aller Klienten deutlich an erster Stelle. Im Reitoxbericht für Deutschland 2010 ist dies nachzulesen: http://www.dbdd.de/images/dbdd_2010_bericht/germany_reitox_report_2010_deutsch.pdf . Dies zeigt, dass Cannabiskonsum nicht zu bagatellisieren ist.

Aber auch darüber hinaus zeigen Studien Folgendes: Bei länger anhaltendem Konsum ist mit psychischen, emotionalen und kognitiven Folgeschäden (Depressionen, Psychosen oder Schizophrenie)zu rechnen. Bei Personen mit frühem Cannabiskonsum zeigen sich häufigere Ausmerksamkeitsstörungen und schlechte kognitive Leistungen als bei Späteinsteigern. Gerade die Pubertät stellt eine äußerst sensible Entwicklungsphase dar, in der Cannabiskonsum zu dauerhaften negativen kognitiven Effekten führen kann. Es finden sich außerdem Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Schizophrenie und Cannabiskonsum während der Pubertät. Der immer höher ansteigende THC-Gehalt, auf den das Bundeskriminalamt gerade wieder hingewiesen hat, stellt eine weitere Gefährdung dar. Auch Unfälle infolge akuter Intoxikationen und hieraus resultierende Schäden für die eigene aber auch andere, unbeteiligte Personen sind nicht zu vernachlässigen.

Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass das Problem der neuen psychoaktiven Substanzen nicht nur Deutschland sondern auch viele andere Länder dieser Welt vor ähnliche Herausforderungen stellt - unabhängig von ihrer Rechtspraxis.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans