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Mechthild Dyckmans
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Frage von Andre J. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Andre J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

mit Fassungslosigkeit nahm ich Ihren Vorstoß zum Thema Verbot von gewerblichen Spielautomaten in der Gastronomie zur Kenntnis.

Ich bin seit über 20 Jahren im Bereich Gastronomieaufstellung tätig. Im Gesamtzeitraum gab es gegen mich nicht EINEN EINZIGEN Vorwurf in Bezug auf einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz durch die Gewerbeaufsicht! Nicht ohne Grund existiert heute schon ein sehr strenges Genehmigungsverfahren für die Aufstellung jedes einzelnen Spielautomaten, welches eine Aufstellung an potentiell jugendgefährdenden Stellen (Sportplatzgaststätten, Eiskaffees...) bereits im Vorfeld unterbindet. Auch an den zulässigen Gastronomiestandorten sind die Auflagen dann immer noch erheblich, weshalb nach meiner Erfahrung der Jugendschutz UMFASSEND GEWÄHRLEISTET WIRD!

Ich frage Sie deshalb, woher haben Sie Ihre Informationen und welche konkreten, systematischen und sicher drastischen Verstöße haben Sie zur Einnahme Ihres derzeitigen extremen Standpunktes veranlasst? Glauben Sie als Juristin somit, dass der von Ihnen geforderte drastische Schritt, der für mich nicht weniger als ein BERUFSVERBOT bedeuten würde, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht?

Mit freundlichen Grüßen

Andre Jungnickel

PS.: In der gesamten Zeit habe ich Kenntnis von lediglich einem einzigen konkreten Fall von Spielsucht, wo es tatsächlich auch zu Problemen im sozialen Umfeld kam (wohlgemerkt ausschließlich in der GASTRONOMIEAUFSTELLUNG).

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Jungnickel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es freut mich sehr, dass Sie als Gastronom Ihre Verantwortung gegenüber dem Jugendschutz sehr ernst nehmen. Leider ist dies nicht immer der Fall. Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade im Gastronomiebereich Jugendliche erstmals mit dem gewerblichen Automatenspiel in Kontakt kommen. So belegen Studien, darunter eine von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dass sich die Zahl der jungen Männer bis zwanzig Jahren, die exzessiv spielen, zwischen 2007 und 2009 mehr als verdoppelt haben. In 98 Prozent der Fälle kennen Wirte in Gaststätten den Jugendschutz insoweit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans