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Mechthild Dyckmans
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Frage von Uwe C. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Uwe C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dyckmans,
auf meine Frage vom 13.10.10 ! gibt es immer noch keine Antwort. Warum? Woran liegt das?
Was ist so schwierig?
Immer wieder weichen Sie auf ganz konkrete Fragen zum Thema Eigenanbau von med.Cannabis aus und beantworten Fragen mit Standart-Phrasen oder gehen gar nicht auf die gestellten Fragen ein.
Sie antworten, berichten über Nicht-Gefragtes.
Zumindest der im Thema steckende Mitleser oder Betroffene fühlt sich bei velen Ihrer Antworten nicht ernstgenommen. Im Gegenteil.

Ich empfinde das Nichthandeln, die Abwehrhaltung der staatlichen Stellen, abgesehen davon wie hier mit Schwerkranken umgegangen wird, als staatliche Angst vor "Kontrollverlust".
Meiner Beobachtung nach haben und hatten Sie aber nie Kontrolle über die Versorgung von Patienten mit Cannabis.
Sie werden erwachsenen Patienten, mit und ohne Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis nicht dauerhaft unterstellen können damit Straftaten zu begehen .
Bei der Verordnung zur Selbst-Anwendung von z.b. auch von mir eingenommenen Schmerzmitteln, von denen bei falscher Anwendung oder durch Nebenwirkungen eine wirkliche Gefahr ausgeht wird mir auch keine z.b. Weitergabe dieser Mittel unterstellt.
Mir wird erlaubt ein Brotmesser zu kaufen, es zu besitzen. Zu Recht.
Dabei wird mir aber richtigerweise nicht unterstellt ich würde damit Straftaten begehen wollen oder durch den Besitz, die Nutzung des Brotmessers die staatliche Ordnung und Sicherheit, mein Umfeld zu gefährden.

Ich weise nochmals darauf hin, dass es hier um die medizinische Versorgung von Schwerkranken geht, die teils bereits eine Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis besitzen.
Bitte informieren Sie sich und machen Sie aus Patienten keine Kriminellen.
Bitte beantworten Sie auf gestellte Fragen.
Mit freundlichen Grüßen, Uwe Ciecior

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ciecior,

vielen Dank für Ihre Nachfage.

Ich unterstütze alle Bemühungen, eine Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln für Schmerzpatienten, denen keine Therapiealternative zur Verfügung steht, zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat durch die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen.

Zugelassene und apothekenpflichtige Arzneimittel sind bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit geprüft. Bei Cannabis aus Eigenanbau sind weder der Wirkstoffgehalt noch die Qualität bekannt. Daher ist die Zulassung eines Eigenanbaus von Cannabis gesundheitspolitisch nicht zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans