Frage an Mechthild Dyckmans von Axel J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
in meiner Anfrage vom 13.11.2010 geben Sie am 17.012011 unter den einleitenden Worten "Wegen der Frage der Kostenübernahme..." (letzter Absatz) eine ausführliche Antwort, obgleich ich im Begleittext keinerlei Frage zur Kostenübernahme gestellt hatte.
Dafür fehlt zu meinen beiden zuletzt formulierten und ganz konkreten Fragen "Sehen Sie, Frau Dyckmans, das auch so, dass mit Bedrocan-Medizinalcannabis lebenswichtige Therapieziele möglich sind? Falls ja, welche rechtlichen Schritte können Patienten unternehmen, wenn ihre ständige Versorgung mit Bedrocan wiederholt nicht gewährleistet werden kann?" jegliche Erläuterung Ihrerseits zu dem Besorgnis erregenden Umstand, dass Patienten seit November 2008 bislang insgesamt mindestens viermal unter Bedrocan-Liegerschwierigkeiten leiden mussten. Was könnten von derlei "Aussetzern" betroffene Patienten de facto unternehmen, damit es künftighin nicht mehr zu solchen Situationen kommt, in welchen sich BfArM und Importfirma (Fagron) die Schuld für das Versagen der Lieferkette gegenseitig in die Schuhe schieben, der Patient aber der eigentlich Leidtragende an diesen peinlichen Vorfällen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Axel Junker
Sehr geehrter Herr Junker,
Bedrocan® ist ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel, es kann daher nur aus den Niederlanden importiert werden, wo es meines Wissens von einem einzigen Hersteller hergestellt wird.
Die Bundesregierung trägt für Lieferengpässe bei nicht zugelassenen Arzneimtteln keine Verantwortung. Sie hat durch die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um eine Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln für Schmerzpatienten, denen keine Therapiealternative zur Verfügung steht, zu ermöglichen.
Die Versorgung mit Arzneimitteln vor Ort ist eine Angelegenheit der Apotheken und damit der Landesapothekerkammern. Wenn Versorgungsengpässe auftraten, können die Betroffenen sich an die für sie zuständige Landesapothekerkammer mit der Bitte um Abhilfe wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans