Frage an Mechthild Dyckmans von Daniel F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Sie sagen, Sie können mir versichern dass der "mögliche therapeutische Nutzen" und die "Missbrauchsgefahren" von 4-Fluor-Amphetamin sorgfältig gegeneinander abgewogen wurden.
Nun würde mich interessieren - was sind denn die "Missbrauchsgefahren" und der "mögliche therapeutische Nutzen" von 4-Fluor-Amphetamin?! Haben Sie dazu Studien parat? Falls nein - wie können Sie mir versichern dass mögliche Gefahren und Nutzen gegeneinander abgewogen wurden wenn Sie gar nicht untersucht wurden??
Weiterhin haben Sie eine meiner Fragen leider nicht beantwortet - ich würde mich freuen wenn Sie das diesmal tun!
Wann tritt die 26. BtmÄndV voraussichtlich in Kraft tritt? Sie als Mitarbeiterin des Bundesgesundheitsministeriums und als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sollten dazu doch zumindest eine grobe Angabe machen können!
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Förster
Sehr geehrte Herr Förster,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Empfehlungen für die Aufnahme von Stoffen in die Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes werden von einem Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) ausgesprochen, der sich aus vom Bundesministerium für Gesundheit ernannten unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt. Dieser hat in seiner 35. Sitzung am 03. Mai 2010 der Bundesregierung empfohlen, 4-Fluoramphetamin als sogenannte "Designer-Droge" in die Anlage I des BtMG aufzunehmen.
Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet zur Zeit die 25. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung (BtMÄndV) vor und prüft diese Empfehlung in diesem Rahmen. Mit dem Inkrafttreten der 25. BtMÄndV ist Mitte des Jahres 2011 zu rechnen. Die 26. BtMÄndV wird erst danach vorbereitet.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans