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Mechthild Dyckmans
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Frage von Christopher Z. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Christopher Z. bezüglich Gesundheit

Werte Abgeordnete Dyckmans,

"Der Drogen- und Suchtrat der 17. Wahlperiode hat in seiner konstituierenden Sitzung am 10. November 2010 seine Arbeit aufgenommen.
Der Drogen- und Suchtrat ist ein beratendes Gremium der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Er setzt sich zusammen aus Experten und Sachverständigen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Verbänden und Einrichtungen des Gesundheitswesens. (Quelle: Dyckmanns News, 20.12.10)"

welche Experten und Sachverständige aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Verbänden und Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören zu dem Drogen- und Suchtrat?

Ich bitte um eine umfassende Nennung, da ich weder auf Ihren Webseiten, noch des Bundesministeriums für Gesundheit eine Liste oder ein Sitzungsprotokoll gesehen habe.

Warum ist zu diesem, aus unseren Steuergeldern finanzierten Rat, auf den oben genannten Webseiten nichts zu finden?

Desweiteren: Wie stehen Sie zu der Frage in der pharmazeutischen Industrie echte Hanfpflanzen zu verwenden und keine THC - reduzierten um so die Herstellung zu vergünstigen und damit die Patientenkosten für Cannabinol zu reduzieren? Oder befürchten Sie das Personal aus der pharmazeutischen Industrie das Material selbst als illegale Droge in den Umlauf bringen bzw. was spricht ansonsten dagegen? Für Menschen, die mit z.B. multipler Sklerose diagnostiziert sind und leben müssen ist es eine Zumutung, kriminalisiert zu werden, und in der unglücklichen Situation auch noch ohne finanzielle UNterstützung der Krankenkassen eine derartige Ungerechtigkeit erleben zu müssen!
MfG,
Christopher Zahlten

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Zahlten,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Namen der Mitglieder des Drogen- und Suchtrats können Sie gern auf meiner Homepage www.drogenbeauftragte.de unter den Stichworten "Drogenbeauftragte" sowie "Drogen- und Suchtrat" nachlesen.

Mit der 25. Änderung der Betäubungsmittelverordnung vom 17. Mai 2011 sind cannabishaltige Fertigarzneimittel nunmehr verkehrs- und verschreibungsfähig. Mit dieser Regelung wird dafür gesorgt, dass erstmals in Deutschland cannabishaltige Fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden können. Hiervon profitieren vor allem schwerkranke Patientinnen und Patienten. Bezüglich des Handels und des Besitzes von Cannabis zu Rauschzwecken bleibt die Rechtslage unverändert.

Das ist ein bedeutender Schritt, weil Schwerkranken dadurch eine weitere Therapieoption zur Behandlung von Schmerzen eröffnet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans