Frage an Mechthild Dyckmans von Dietmar H. bezüglich Gesundheit
sehr geehrte frau dyckman,
frage zur heroin - gestützen - behandlung (hgb):in heilbron/neckar bin ich von pontius zu pilatius verwiesen worden mit dem ergebnis das sich mein erkenntnisstand nicht geändert hat:weder das gesundheitsamt noch das sozialamt verfügen über erkentnisse!obwohl sich die für heilbron zuständige person letzendlich als aüßerst kompetent + als befürworterin der hgb outete.durch die "blume" gab man mir zu verstehen das lokalpolitiker der law and order-fraktion mit allen mitteln versuchen diese behandlungsform zu torpedieren resp. zu verschleppen.deshalb nochmals folgende fragen:bricht hier nicht bundesrecht länderrecht etc.pp?2)wieviele drogengebraucher müßen noch auf dem altar einer total verfehlten und letzendlich fehlgeschlagenen drogenpolitik geopfert werden bevor die längst fällige änderung derselbigen eintritt?
da die rechtlichen grundlagen ja längst gegeben sind ist es mir unbegreiflich das es an der umsetzung hapert - hier geht es um menschen(leben) und aus eben diesem grund eine weitere frage:wann wird dieser themenkomplex ENDLICH entideologisiert und die handhabe wieder denn ärzten und in ferner zukunft den apotheken überlassen?denn die geschichte lehrt uns das prohibitive maßnahmen immer fehlschlagen und letzendlich nur der bereicherung einzelner interessengruppen, hier der organisierten kriminalität (ok),dienten und dienen.rein ethisch betrachtet sind die zur zeit herrschenden zustände in diesem bereich zutiefst amoralisch und schon lange nicht mehr haltbar.langer rede kurzer sinn:wann wird sich für drogengebrauchende menschen endlich etwas ändern?
mfg d.holzheuer
Sehr geehrter Herr Holzheuer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die Überführung der diamorphingestützten Behandlung in die Regelversorgung für schwerstopiatabhängige Menschen einen wesentlichen Schritt weitergekommen. Es ist wichtig, dass die Anforderungen an die Behandlungseinrichtungen eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung im Sinne des Gesetzes gewährleisten, jedoch nicht zu hoch angesetzt werden. Von der Anwendung der Richtlinie in der Praxis erwarte ich, dass die diamorphingestützte Behandlung überall dort angeboten werden kann, wo ein Bedarf für diese Behandlungsform besteht.
Es ist dabei aber auch klar, dass die Umsetzung in der Praxis je nach den regionalen Besonderheiten nicht immer umgehend und ohne Verzögerungen stattfinden kann. Wie bei jeder anderen Therapieform ist es letztlich die Entscheidung der Landespolitik und der Gesundheitsdienstleister vor Ort, ob sie sich in der Lage sehen, eine bestimmte Therapie anzubieten oder nicht. Ich danke für Ihren Hinweis, werde die Entwicklung weiter genau beobachten und wünsche Ihnen, dass Sie mit etwas Geduld und einer guten ärztlichen Beratung noch ein Substitutionsangebot beziehungsweise eine andere für Ihre Erkrankung geeignete Behandlung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans